Wohngebäude versicherungkomplett mieter umlegen

nein, Wohngebäudeversicherungen sind Eigentümergeschichten.genau wie die Brandversicherung

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Kann ich die Wohngebäude-Versicherungkomplett auf meine Mieter umlegen?

Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung können auf die Betreibskosten umgelegt werden,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude. Ob sie komplett umgelegt werden können weiß ich allerdings nicht.
Aber es muss im Mietvertrag in der Betreibskostenvereinbarung geregelt sein.
Es sind 2Wohn. in dem Haus,gleich groß,ich selbst wohne nicht in dem Haus,habe es von meinem Vater geerbt.Dieser hat bis zu seinem Tod mit im Haus gewohnt und die Vers. immer alleine bezahlt.Es besteht kein Mietvertrag