Wohneigentum was man dagegen machen arbeiten ausgeführt werden nicht beschlossen

nun aber verlangt wird, dass der Anteil dafür bezahlt werden muss.

5 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1622 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Wohneigentum, was kann man dagegen machen wenn Arbeiten ausgeführt werden, die nicht beschlossen waren?

Einstweilioge Verfügungen, Klärungen auf dem Gerichtswege, klagen , prozessieren oder ganz einfach im Vorfeld solcher möglicher Weiterungen, ein oder auch mehrere klärende Gespräche oder eine entsprechende Korrespondenz führen, falls nicht schon die Gefahr der Ausführung im Verzuge ist und man unmittelbar handeln muss - siehe die anfangs erwähnte einstweilige Verfügung oder andere geeignete Maßnahmen ggf. im Eilverfahen. Ein guter Anwalt oder Mediator kann helfen. Devise: Immer zuerst reden!
Eine Verständigung ist manchmal schwierig, aber eben manchmal auch nicht.
Es gar nicht erst zu versuchen, scheint daher immer ein Fehler zu sein.
Wenn es so eilige arbeiten waren dass sie nicht erst beschlpssen werden konnten,muss man zahlen
meisten geht es nach dem Mehrheit Prinzip. Ist bei uns genau das gleich die Mehrheit befielt
vor allem : um wieviel geht es denn? in euro
Es geht um Beträge von rd. 30.000 € für die Gemeinschaft, für mich um 10 davon
Eigentlich hätte die Firma bei starker Abänderung des Auftrages erstmal die EV oder den Verwalter anfragen müssen.