Wohne spanien möchte gerne gebrauchtwagen aus deutschland nach importieren was beachten

Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen: • Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland: Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland. • Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland: Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt. Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung maßgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war. Lassen Sie sich die im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere und die Kaufrechnung unbedingt im Original geben, da die hiesigen Zulassungsstellen keine Kopien akzeptieren dürfen! Bestehen Sie auf Aushändigung der WGÜbereinstimmungsbescheinigung Wichtig für Sie ist, dass die Garantieunterlagen vom ausländischen Händler abgestempelt, unterschrieben und das Übergabedatum eingetragen ist. Entsprechend der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung sind laut EU-Recht alle Vertragswerkstätten von innerhalb der EU produzierenden Autoherstellern verpflichtet, Garantieleistungen auch an Pkws, die in einem anderen Land der EU gekauft wurden, zu erbringen. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an die Kundendienstabteilung des Herstellers. Um den Garantieanspruch nicht zu gefährden, sollte der turnusmäßig vorgesehene Kundendienst während der Garantiezeit möglichst nur durch eine Vertragswerkstatt gemacht werden. Von der Herstellergarantie, die nur die kostenlose Nachbesserung eines Mangel beinhaltet, ist seit 01.01.2002 die Sachmängelhaftung zu unterscheiden, die nur beim Verkäufer geltend gemacht werden kann: Nach Übernahme eines Neufahrzeuges kann der Käufer zwei Jahre lang Ansprüche gegen den Verkäufer aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend´machen. Ein Sachmangel liegt z.B. vor, wenn bei einem Neufahrzeuges die vereinbarte Beschaffenheit nicht gegeben ist, das Fahrzeug muss also bereits bei Übergabe den Mangel haben. Wird gleich oder im Laufe der ersten 6 Monate entdeckt, dass ein Mangel vorliegt, geht man grundsätzlich davon aus, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Wird der Mangel erst nach 6 Monaten entdeckt, so muss genau genommen der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Ansprüche gegen einen - womöglich weit entfernten - ausländischen Verkäufer geltend zu machen, kann naturgemäß schwierig sein. Die Sachmängelhaftung kommt aber erst dann zum Zuge, wenn die Herstellergarantie, siehe oben, nicht hilft, d. h. wenn alle Versucher zur Nachbesserung erfolglos waren und ein Rücktritt vom Kaufvertrag erwogen werden muss.

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Hallo, Ich wohne in Spanien und möchte gerne einen Gebrauchtwagen aus Deutschland nach Spanien importieren. Was muss ich beachten?

Ansprechpartner für die Ausstellung des permiso de circulación ist die für den Wohnsitz zuständige Jefatura Provincial de Tráfico. Dort sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Steuernummer als Nachweis des spanischen Wohnsitzes
- deutsche Fahrzeugpapiere
- eine in Spanien abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung
- Zahlungsnachweis für die spanische Straßensteuer
- Prüfprotokoll der spanischen Prüfstelle ITV oder
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung/C OC oder Homologation
Steuern
Die Zulassungssteuer in Höhe von 7 oder 12 % muss im Falle einer Wohnsitzverlegung nicht bezahlt werden, wenn das Fahrzeug auf den Umziehenden selbst zugelassen ist und auch weiterhin in seinem Besitz bleiben soll. Die Ummeldung sollte dann innerhalb eines Monats nach Anmeldung bei der Gemeinde in die Wege geleitet werden.
Die Straßensteuer ist eine Gemeindesteuer, die vierteljährlich bei der Steuereinzugsbehörde SUMA oder der Gemeindekasse zu zahlen ist. Sie ist in den einzelnen Regionen Spaniens sehr unterschiedlich hoch.
Versicherung
Auch in Spanien besteht selbstverständlich Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Bevor Sie Ihr Auto zulassen können, müssen Sie also bei einem in Spanien ansässigen Kfz-Versicherer eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschliessen. Die spanischen Versicherungstarife sind mindestens so hoch wie die deutschen, deshalb lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen. In der spanischen Versicherungspolice müssen alle in Frage kommenden Fahrer genannt werden.
Wenn Sie in Deutschland schon lange Zeit und unfallfrei beim gleichen Unternehmen versichert sind, lassen Sie sich dies bestätigen; die spanische Prämie könnte dann etwas günstiger ausfallen.
Überführung
Zur Überführung eignet sich entweder das deutsche Ausfuhrkennzeichen oder Sie nehmen Ihr Fahrzeug so mit wie es ist, also mit der bestehenden deutschen Zulassung. Letzteres ist aber nur dann ratsam, wenn, erstens, kein Besitzwechsel stattfindet, wenn Sie also bereits Halter des Fahrzeuges sind und es auch künftig in Spanien bleiben wollen und wenn Sie, zweitens, die Möglichkeit haben, das Fahrzeug bei der deutschen Botschaft in Madrid oder bei der Aussenstelle auf Gran Canaria oder den Generalkonsulat in Barcelona und Malaga oder deren Aussenstelle auf Mallorca abzumelden.
Gestoria
In Spanien ist es üblich, eine Agentur mit der Erledigung bürokratischer Vorgänge zu beauftragen. Vergleichen Sie die Leistungen und Preise der örtlichen gestorias genau und vereinbaren Sie die zu zahlende Gebühr unbedingt. Auch die beiden spanischen Automobilclubs RACE www.race.es und RACC www.racc.es unterhalten Gestorias, die zu vernünftigen Preisen seriös arbeitet.
Eine kleine Korrektur zu der Antwort von Bubsel: 1.anders als z.B. in DeutschlandmatricularFestland) deutlich geringer als vergleichsweise in Deutschland sind.
Für die Anmeldung benötigte Dokumente sind jene welche bereits beschrieben wurden , jedoch zzgl. dem sogenanntem "Empadronamiento", die Anmeldebestätigung, welche ich auf dem zum Wohnsitz gehörigem Ayuntamiento erhalte.
Ein weiterer Fehler ist mir aufgefallen: Die SUMA ist grundsätzlich "JÁHRLICH" zu entrichten. Bei der Erstanmeldung wird sie aber für das laufende Jahr automatisch mit erhoben.
Mein Rat wäre ohnehin: Lassen Sie es über eine Gestoria machen. Kostet zwar etwas mehr, aber alles wird vom Fachmann aus einer and erledigt.


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- nicht also Was waren die Ursachen? was Waren die Folgen? was war der Kriegsverlauf? Bitte einfache erklärungen -- gewalttätigen Konflikten Mitte des 19. Jahrhunderts in Spanien. Nach der Niederlage im Spanisch-Amerikanischen Krieg, der mit -- mal, dein lehrer hat auch Internet, Viel Glück bei der Klausur


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- ist sicher noch nicht das Ende. Aber an Gott? Nunja, etwas Höheres muss es bestimmt geben. Einige Zufälle sind zu -- und einfach mit dem Thema ´Gott´ nichts zu tun. naja, nach der lehre des Karma´s waren wir ja schon oft auf der Erde -- bei jedem Fetus neu entsteht, kann es weder Erinnerungen aus einem vorherigen noch von früheren Leben enthalten - sonden -


gebrauchtwagen
Wo kann ich einen zuverlässigen Listenpreis für ein Gebrauchwagen erfahren

- jedoch eine Bewertung durchführe muss ich mich an irgendetwas orientieren und dafür gibt es gewisse Vorgaben, die sogenannte -- Schwacke ist genau richtig. Die Liste ist sehr zuverlässig. Danach kannst du dich gut richten. Hi Fishi.schön das Du mal -- Schwacke- oder DATliste. Wobei Listenpreise für Neuwagen Deutschlandweit gleich sind, bei Gebrauchten jedoch regionale Schwankungen -- Mobile.de oder autoscout24.de einige der fraglichen modelle raussuchen und mit den daten des zu bewertenden fahrzeuges vergleichen. -- über DAT oder Schwacke zurückschicken. Listenpreise für Gebrauchtwagen gibt es glaub ich nicht. Denn man kann ja nicht jeden Makel -