Wohne spanien möchte gerne gebrauchtwagen aus deutschland nach importieren was beachten
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Hallo, Ich wohne in Spanien und möchte gerne einen Gebrauchtwagen aus Deutschland nach Spanien importieren. Was muss ich beachten?
Ansprechpartner für die Ausstellung des permiso de circulación ist die für den Wohnsitz zuständige Jefatura Provincial de Tráfico. Dort sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Steuernummer als Nachweis des spanischen Wohnsitzes
- deutsche Fahrzeugpapiere
- eine in Spanien abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung
- Zahlungsnachweis für die spanische Straßensteuer
- Prüfprotokoll der spanischen Prüfstelle ITV oder
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung/C OC oder Homologation
Steuern
Die Zulassungssteuer in Höhe von 7 oder 12 % muss im Falle einer Wohnsitzverlegung nicht bezahlt werden, wenn das Fahrzeug auf den Umziehenden selbst zugelassen ist und auch weiterhin in seinem Besitz bleiben soll. Die Ummeldung sollte dann innerhalb eines Monats nach Anmeldung bei der Gemeinde in die Wege geleitet werden.
Die Straßensteuer ist eine Gemeindesteuer, die vierteljährlich bei der Steuereinzugsbehörde SUMA oder der Gemeindekasse zu zahlen ist. Sie ist in den einzelnen Regionen Spaniens sehr unterschiedlich hoch.
Versicherung
Auch in Spanien besteht selbstverständlich Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Bevor Sie Ihr Auto zulassen können, müssen Sie also bei einem in Spanien ansässigen Kfz-Versicherer eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschliessen. Die spanischen Versicherungstarife sind mindestens so hoch wie die deutschen, deshalb lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen. In der spanischen Versicherungspolice müssen alle in Frage kommenden Fahrer genannt werden.
Wenn Sie in Deutschland schon lange Zeit und unfallfrei beim gleichen Unternehmen versichert sind, lassen Sie sich dies bestätigen; die spanische Prämie könnte dann etwas günstiger ausfallen.
Überführung
Zur Überführung eignet sich entweder das deutsche Ausfuhrkennzeichen oder Sie nehmen Ihr Fahrzeug so mit wie es ist, also mit der bestehenden deutschen Zulassung. Letzteres ist aber nur dann ratsam, wenn, erstens, kein Besitzwechsel stattfindet, wenn Sie also bereits Halter des Fahrzeuges sind und es auch künftig in Spanien bleiben wollen und wenn Sie, zweitens, die Möglichkeit haben, das Fahrzeug bei der deutschen Botschaft in Madrid oder bei der Aussenstelle auf Gran Canaria oder den Generalkonsulat in Barcelona und Malaga oder deren Aussenstelle auf Mallorca abzumelden.
Gestoria
In Spanien ist es üblich, eine Agentur mit der Erledigung bürokratischer Vorgänge zu beauftragen. Vergleichen Sie die Leistungen und Preise der örtlichen gestorias genau und vereinbaren Sie die zu zahlende Gebühr unbedingt. Auch die beiden spanischen Automobilclubs RACEwww.race.esund RACCwww.racc.esunterhalten Gestorias, die zu vernünftigen Preisen seriös arbeitet.
Eine kleine Korrektur zu der Antwort von Bubsel: 1.anders als z.B. in DeutschlandmatricularFestland) deutlich geringer als vergleichsweise in Deutschland sind.
Für die Anmeldung benötigte Dokumente sind jene welche bereits beschrieben wurden , jedoch zzgl. dem sogenanntem "Empadronamiento", die Anmeldebestätigung, welche ich auf dem zum Wohnsitz gehörigem Ayuntamiento erhalte.
Ein weiterer Fehler ist mir aufgefallen: Die SUMA ist grundsätzlich "JÁHRLICH" zu entrichten. Bei der Erstanmeldung wird sie aber für das laufende Jahr automatisch mit erhoben.
Mein Rat wäre ohnehin: Lassen Sie es über eine Gestoria machen. Kostet zwar etwas mehr, aber alles wird vom Fachmann aus einer and erledigt.