Wo liegt unterschied zwischen emotionalem missbrauch sexuellem

Von Vater zu Tochter Hier die einzuordnenden Beispiele: 1 Das zeigen von anzüglichen Postern 2 die Aussage die sexuellen Bedürfnisse seien nicht befriedigt 3 Bitte massiert zu werden - stöhnt daraufhin lautstark 4 Scherzhafter Vorschlag : wer traut sich den Penis zu massieren 5 Vater sagt zu Tochter wie attraktiv weiblich sie aussieht

6 Antworten zur Frage

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Wo liegt hier der Unterschied zwischen emotionalem Missbrauch und sexuellem Missbrauch?

Sexueller Missbrauch ist gegeben, wenn eine sexuelle Handlung an Menschen ohne Einverständnis der Betroffenen stattfindet. In dem von Dir beschriebenen Fall beschränkt sich die sexuelle Phantasie auf verbale Äußerungen, die - unterstellt, dass die Tochter in dem Beispiel minderjährig ist - den Tatbestand des emotionalen Missbrauchs erfüllen, da die Tochter in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Vater steht.
Alle Punkte außer 4. müssen näher differenziert werden.
1. Unter Anzüglich versteht jeder etwas anderes. Der eine sieht einen nackten Körper als anzüglich, andere haben ihre Grenze woanders.
2. Kann allgemein dahergeplaudert sein
3. Massieren an sich kann die Tochter gerne tun
5. Manche Kinder baut es auf, zu wissen dass sie nicht hässlich sind.
Außerdem ist hier noch die Frage, wie alt die Tochter ist und wie das sonstige verhalten auf pädophile Neigungen hindeutet.
Punkt 4 allein sollte aber Anlass für ernste Gespräche sein, eventuell über das Jugendamt.
Punkt 3: Gegen Massieren allein spricht nichts, aber in Verbindung mit lautem Gestöhne, noch dazu gegenüber der Tochter, ist das zumindest anzüglich.
Ooooh, jaaaaa, das ist schöööööön! So in der Art machen es viele beim Rückenmassieren, ganz ohne Hintergedanken. Ich denke nicht, dass das irgend einen Tatbestand erfüllt.
Aber wir sind uns sicher einig, dass alles Genannte in seiner Gesamtheit Anlass zur Sorge geben sollte. Entweder Pädophilie oder wenigstens pädagogisch sehr unangemessenes sexistisches Gebaren sollte man schon vermuten. Ob das strafrechtlich relevant ist , bezweifle ich.
Nein, der Punkt allein wäre sicherlich nicht strafrechtlich relevant, da gebe ich Dir Recht. Aber wenn mein Partner allein den Punkt 3. meiner Tochter gegenüber mit lautstarkem Gestöhne mitteilen würde, bekäme er von mir ein Donnerwetter, das er nie wieder vergessen würde. Und um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich rede hier natürlich nicht von einem Stöhnen, wie man das manchmal tut, wenn man sich vorstellt, eine schöne, entspannende und ganz und gar "unsexistische" Massage zu bekommen. Für gewöhnlich stöhnt man dann aber auch nicht lautstark.
Also: Punkt 3 finde ich schon sehr grenzwertig.
Beispiel 1 gar kein Missbrauch
2: Eine offenbarung die der Wahrheit evtl.entspricht
3:Unterdrückte sexuelle Spannungen lösen sich Gesundheitsfördernd!
4:sexueller Wunsch geäußert wenn auch halb verdeckt.
5.Wertschätzung der Tochter,stärckt ihre Identität zur Frau.kein Missbrauch
Sorry ich hatte nicht gelesen Vater zur Tochter, meine Antworten galten einem Gleichberechtigtem Paar.