Wird kindergeld über 18jährige hartz4 angerechnet

Anfang dieses Jahres hatte ich, weil mein Einkommen so gering war Hartz4 zusätzlich beantragt. Da ich damals eine Nachzahlung vom Kindergeld bekam, wurde mir das für den Monat als mein Einkommen angerechnet, so dass ich wieder über der Grenze auf Anspruch war. Ab Mai bekomme ich nun ganz Hartz4 und hatte im April nochmal eine Nachzahlung vom Kindergeld "Nach Wiederspruch" für meine 18jährige Tochter bekommen. Da sie mir das nicht anrechnen konnten, haben Sie es jetzt meiner Tochter, selbst schon Mutter, auf ihr Einkommen angerechnet. So dass wir jetzt von dem wenigen Hartz4 auch noch die Kindergeldnachzahlung zurückbezahlen sollen. Auf unser Nachfragen, wie es sein kann, dass es erst zu meinem Einkommen und jetzt zu dem meiner Tochter berechnet wird, bekamen wie die Antwort, "Das wäre geändert worden" Meine Frage ist, ob das alles so Rechtens ist, was die da mit uns machen?

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Wem wird das Kindergeld für über 18jährige bei Hartz4 angerechnet

Nein, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Sie lebt in meinem Haushalt mit ihrer 1jährigen Tochter.
Erste Änderungen Hartz IV 2005
Das Kindergeld für volljährige Kinder wird nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, wenn das Kindergeld an das Kind weitergeleitet wird. Außerdem darf das Kind nicht im Haushalt des Arbeitslosengeld-II-Empfängers leben. Mit der Neuregelung, die zum 1. Oktober 2005 in Kraft trat, setzt die Regierung Empfehlungen des Hartz-IV-Ombudsrates um.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist deine Tochter volljährig und lebt nicht mehr in deinem Haushalt?