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6. URLAUB
Wie viele Urlaubstage stehen mir jährlich zu?
Studentische Hilfskräfte haben nach dem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte Anspruch auf Erholungsurlaub.
Der Urlaubsanspruch kann in folgender Weise berechnet werden:
Die Konstanten:
1. 31 Werktage – Urlaub nach TV Stud II
2. 365,25 Tage pro Jahr in 52 Wochen
Das Rechenbeispiel: Arbeitsvertrag über 40 Stunden im Monat:
Bei 40 Stunden im Monat beträgt die jährliche Arbeitszeit 480 Stunden. Diese Stundenzahl durch die 52 Wochen des Jahres geteilt, ergibt eine wöchentliche Arbeitszeit von 9,2 Stunden. Pro Woche werden 6 Arbeitstage angesetzt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt demzufolge 1,53 Stunden. Diese Zahl mit den 31 Urlaubstagen multipliziert, ergibt für unser Beispiel von 40 Stunden genau 47,52 Stunden, die auf 48 Urlaubsstunden pro Jahr aufgerundet werden.
Übersicht über die Urlaubsstunden bei verschiedenen Monatstunden:
Monatsstunden
Arbeitszeit
Urlaubsstunden
pro Jahr
20
24
40
48
60
72
80
96
Wer weniger als ein ganzes Kalenderjahr beschäftigt ist, erhält seinen Urlaub anteilsmäßig, d.h. ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Der Anspruch auf Erholungsurlaub besteht nur, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate dauert. Wer also bspw. am 1. August 2003 als studentische Hilfskraft zu arbeiten beginnt, kann frühestens ab Februar 2004 Urlaub nehmen
Des Weiteren ist zu beachten: Resturlaub aus dem Vorjahr ist bis zum 30. April des folgenden Urlaubsjahres zu nehmen.
Krankheitstage werden auf den Urlaub nicht angerechnet. Voraussetzung dafür ist eine unverzügliche Krankmeldung an die Personalstelle.
http://www.fu-berlin.de/prstudb/FAQs/index.html
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