Wieviel prozent jahr man gesetzlich krank nicht gekündigt werden

Hallo , Könnt ihr mir helfen? Von mein Freund der Arbeitskollege soll an geblich gekündigt werden,weil er zu oft Krank war!Wie viel prozent darf er im Jahr den haben das er nicht gekündigt wird?

3 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1505 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Wieviel prozent im Jahr darf man Gesetzlich krank sein um nicht gekündigt zu werden

Da gibt es keine gesetzliche Vorschrift.
Kommt drauf an. Wenn er immer wieder wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben wurde, darf er deswegen nicht gekündigt werden.
Wenn er allerdings immer wieder wegen anderen Krankheiten krankfeiert darf man wenn ich mich richtig erinner nach 3 Monaten fristgerecht gekündigt werden.
Grundsätzlich nimmt das Bundesarbeitsgericht eine dreistufige Prüfung vor. Es muss zunächst eine negative Prognose hinsichtlich des Gesundheitszustandes vorliegen. Dadurch muss eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen sein. Diese Beeinträchtigungen müssen für den Arbeitgeber erheblich sein und nach einer umfassenden Interessenabwägung zu einer nicht mehr hinnehmbaren Belastung führen. Für häufige Kurzerkrankungen ergibt sich danach folgendes Prüfungsshema:
Die negative Gesundheitsprognose setzt voraus, dass objektive Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang gerechtfertigt ist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung ist der Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung. Danach eintretende Umstände oder Kausalverläufe sind für die Wirksamkeit der Kündigung unerheblich. Da der Arbeitgeber oft die genaue Diagnose nicht kennt, reicht es zunächst aus, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzulegen und sich auf deren Indizwirkung für die Zukunft zu berufen. Der Arbeitnehmer muss dann Umstände vortragen, die diese Indizwirkung erschüttern z.B. durch Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht, weil diese die künftige Entwicklung positiv beurteilen.
Die prognostizierten Fehlzeiten müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen, z.B. Stillstand von Maschinen oder Überlastung des verbleibenden Personals. Des weiteren können sich wirtschaftliche Belastungen durch die Entgeltfortzahlungskosten ergeben. Diese sind aber nur erheblich, wenn die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers den gesetzlich vorgeschriebenen zeitlichen Rahmen von 6 Wochen überschreitet. Ausfallzeiten, für die keine Entgeltfortzahlungspflicht besteht, führen nicht zu wirtschaftlicher Belastung.
Liegen die Voraussetzungen der ersten und zweiten Stufe vor, ist in der dritten Stufe eine Interessabwägung vorzunehmen und zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Beeinträchtigungen noch hinnehmen muss oder ob sie ein solches Ausmaß angenommen haben, dass die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses unzumutbar ist. Das Bundesarbeitsgericht hat sich bislang nicht auf bestimmte Prozentsätze oder absolute Fehlzeit festgelegt. Stützt sich der Arbeitgeber allein auf die Entgeltfortzahlungskosten, so müssen diese jedenfalls außergewöhnlich hoch sein. Als erheblich hat das Bundesarbeitsgericht 45 und 60 Tage Entgeltfortzahlung anerkannt. Des weiteren ist bei der Interessenabwägung zu prüfen, ob es dem Arbeitgeber möglich ist, die Beeinträchtigungen durch Überbrückungsmaßnahmen zu verhindern. Auf Seiten des Arbeitnehmers sind das Alter, die Betriebszugehörigkeit und evtl. Unterhaltspflichten zu berücksichtigen und ob die Erkrankung auf betriebliche Ursachen zurückzuführen ist.
http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/kuendigung-wegen-krankheit.html
Man darf theoretisch das ganze Jahr krank sein,während der Krankheit darf nicht gekündigt werden! Nachdem er wieder da ist kann er entlassen werden,wenn der Chef meint er brauch die arbeiten,schliesslich hat er Aufträge.vor dem Arbeitsgericht könnte der Chaf das aber nur durchbringen,wenn er es sich nicht leisten könnte jemand anderes einzustellen