Wieviel krieg meinen fahrtkosten erstattet schule leistungskurs wechsle
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Wieviel krieg ich von meinen Fahrtkosten erstattet, wenn ich die Schule wegen einem Leistungskurs wechsle?
Man sollte erwähnen, dass ich in Bayern zur Schule gehe.
Gymnasiasten der Oberstufe keinen Anspruch auf Beförderung, aber:
Wenn bei einer Familie die Gesamtkosten für die notwendige Beförderung dieser Schüler einen Betrag von derzeit 340,- € im Schuljahr überschreiten, wird der darüber hinausgehende Betrag der aufgewendeten Fahrtkosten am Ende des Schuljahres auf Antrag erstattet.
Sonderregelung:
Für Sozialhilfeempfänger und kinderreiche Familien entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenbeteiligung, d. h. die notwendigen Fahrtkosten werden für diese Schüler in voller Höhe erstattet.
Nähere Auskünfte erteilen die Aufgabenträger der Schülerbeförderung.
http://www.km.bayern.de/km/rat_auskunft/schulberatung/faq/thema/00347/index.shtml
Nachtrag: In der Regel ist wohl öffentlicher Personenverkehr zu verwenden - Pkw geht nur, wenn nachweislich kostengünstiger.
Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es Physik an meinem früheren Gymnasium geben würde. Da dies aber nicht der Fall ist, habe ich ein Anspruch auf Fahrtkostenrückerstattung. Dies meinte auch die Kollegstufenbetreuerin an meiner früheren Schule.
Was meinst Du mit "Dies ist jedoch nur dann der Fall"? Ich schreibe ja, daß Du wohl erstaunlicherweise Anspruch hast. Zumindest sehe ich nirgends eine Einschränkung, die Dir verbieten würde, Physik an einem anderen Gymnasium zu belegen. Die Regelung gefällt mir.
Irgendwo hatte ich in dem Link noch gesehen, daß man sogar Vorschuss bekommen kann, wenn die Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit über dem Limit liegen.
Ich meine damit, dass mir die ganzen Fahrtkosten erstattet werden sollten, da diese - heutzutage übrigens 370 Euronen - Selbstbeteiligung aufgebunden werden, da ich ja sehr gern "@home" zur Schule gehen würde, nur leider gibt es halt das Fach Physik bei uns nicht als Leistungskurs. Und wie schon gesagt, meine Kollegstufenbetreuerin meinte, dass mir das ganze Geld erstattet werden sollte. Die Frage lautet also, ob und wieviel ich bei Bahn oder Auto erstattet bekommen würde.
Im Gesetz steht 370, stimmt - mein Fehler.
Außerdem steht da "Gesamtkosten" und "Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage insbesondere der entsprechenden Fahrausweise".
Ich verwette aber mein nicht vorhandenes Haus, daß die bei Benutzung des Pkw nur 0,30 Euro pro Kilometer erstatten. Ist überall so: bei Bahnfahrten das was die Fahrkarte kostet, ansonsten 30 Cent pro Kilometer.
Ahso, Quelle:
http://by.juris.de/by/SCHULWEGG_BY_2000_Art3.htmganz unten.
Und wichtig: für das vorangegangene Schuljahr ist immer bis zum 31. Oktober die Abrechnung einzureichen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dafür Fahrtkosten bekommst, du machst das schließlich freiwillig. Soweit mir bekannt ist, sind Schulen nicht verpflichtet alle Kurse anzubieten.