Wieviel geld bekommt man arbeitsamt kind wohnung

Hallo. Ich wollte gerne mal wissen, wie viel Harz 4-Geld man vom Arbeitsamt bekommt. Für eine Mutter mit Kind. Und wie groß die wohnung sein darf. Im Raum Salzgitter

2 Antworten zur Frage

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Wieviel geld bekommt man vom arbeitsamt mit kind für eine wohnung

PS: Das kind ist 2 Monate alt. Und die Mutter ist 20 Jahre alt.
für Ihre Mühe
Ich gehe davon aus, dass Du alleinerziehend bist mit einem Kind. Allerdings kenne ich das Alter Deines Kindes nicht, was aber wichtig wäre, um Dir die genaue Höhe des Sozialgeldes für Dein Kind zu nennen.
Als Alleinerziehende steht Dir der Regelsatz zu 100% zu = 345,- Euro.
Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gibt es 60% = 207,- Euro, für ältere Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80% = 276,- Euro.
Wenn Dein Kind noch Minderjährig ist erhältst Du zusätzlich noch - wieder abhängig vom Alter des Kindes - einen Mehrbedarfszuschlag: Wenn Dein Kind unter 7 Jahren ist 36% = 124,20 Euro oder wenn Dein Kind schon älter ist 12% = 41,40 Euro.
Wenn Du vorher gut verdient hast und jetzt aus dem ALG I in das ALG II rutschst, hast Du eventuell noch Anspruch auf einen befristeten Zuschlag zum ALG II, der für Euch beide zusammen maximal im ersten Jahr 220 Euro betrüge, im zweiten Jahr maximal 110 Euro und im dritten Jahr dann wegfallen würde.
Alle Angaben findest Du im unten genannten SGB-II Merkblatt wieder.
Zu 100% als Einkommen verrechnet werden mit diesen Beträgen das Kindergeld in Höhe von 154,- Euro und der Unterhalt, den der Kindesvater zahlt oder ein Unterhaltsvorschuss. Eltern- oder Erziehungsgeld bleibt bis zur Höhe von 300,- Euro anrechnungsfrei. Einkommen aus Erwerbstätigkeit bleibt teilweise anrechnungsfrei.
Die Höhe, bis zu welcher die Miete einer Wohnung übernommen wird, orientiert sich am unteren Level des Mietspiegels für Deine Stadt, den ich aber nicht kenne. Das kann Dir nur Dein Sachbearbeiter im Arbeitsamt sagen.
Die maximale Wohnungsgröße liegt für 2 Personen zumeist bei 60 m², in einigen Kommunen auch geringfügig darüber. Einige Kommunen rechnen allerdings ein Kind unter 2 Jahren dabei noch nicht mit, so dass in dem Fall dann eine Wohnung von 45 m² als ausreichend gelten würde. Auch zu diesem Teil Deiner Frage kann Dir also nur Dein Arbeitsamt vor Ort genauere Auskunft geben.
Solltest Du während des Bezuges von ALG II umziehen wollen, musst Du Dir einen Umzug unbedingt VORHER vom Amt genehmigen lassen. Sonst bleibst Du unter Umständen auf einem Teil oder sogar Deiner gesamten Miete selbst sitzen und musst sie aus eigener Tasche bezahlen - was wohl schwer fallen dürfte.
Da Deine Angaben also sehr ungenau sind, solltest Du einmal Deine genauen Daten in den Hartz IV-Rechner im 2. Link eingeben. Dann weißt Du genauer, was Du erwarten kannst.
Du kannst mich ruhig Duzen, machen wir doch alle hier ;,-))
Dann habe ich ja richtig getippt, als ich die Infos zum Elterngeld dazu geschrieben habe. Herzlichen Glückwunsch noch nachträglich an die Mutter @-->--
Für ein das Kind bekommt die Mutter also monatlich 207 Euro, allerdings werden, wie ich oben schon geschrieben habe, das Kindergeld und der Unterhalt dagegen gerechnet. Da es zusammen mehr als 207 Euro sein müssten, wird der Rest dann noch mit dem Regelsatz für die Mutter verrechnet. Vom Mutterschaftsgeld nach der Geburt bleiben übrigens meines Wissens genauso wie vom Elterngeld 300 Euro pro Monat anrechnungsfrei.
Kinder unter zwei Jahren werden in einigen Kommungen bei der Berechnung der Wohnungsgröße noch nicht mitgezählt. Wie genau das bei Euch im Ort gehandhabt wird, kann ich Dir leider nicht sagen. Das einfachste wäre es, wenn Ihr Euch bei Eurer zuständigen ARGE erkundigt. Dort kann man Euch auch sagen, ob der Mutter, die ja noch unter 25 ist, überhaupt eine eigene Wohnung genehmigt wird, wenn sie bis jetzt noch bei den Eltern wohnt.
Dort kann man Euch auch verbindlich sagen, ob für die Mutter der Regelsatz 100% oder der verminderte Satz von 90% für unter 25-jährige gezahlt wird. Da bin ich leider überfragt. Am besten so schnell wie möglich dort einen Termin machen oder in die Sprechzeit gehen und Euch beraten lassen.