Wieso man zahnarzt keine praxisgebühr zahlen

Zumindest nicht bei einer Routineuntersuchung? Beim Gynäkologen z.B. muss man bei einer Routineuntersuchung ja auch die PG zahlen.

14 Antworten zur Frage

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Wieso muss man beim Zahnarzt keine Praxisgebühr zahlen?

Hi, Deine Frage finde ich gut wann fängst Du bei mir in der Praxis
an ich könnte noch jemanden gebrauchen, der mir genau diese Frage abnimmt.
Allso Fakt ist: Die Kontrolluntersuchung ist mit einmal Zahnstein
evt. Röntgenbilder und Vitalitätsprobe OHNE PRAXIS-
GEBÜHR frei.
Es muss nur bezahlt werden wenn andere Massnahmen
dazukommen.
Die 2. Untersuchung ist auch frei
Achtung nur 1x Zahnstein pro Jahr lt. Gesetz!
Es kann vom Zahnarzt nur zum Kieferorthorpäden und Kieferchirugen
überwiesen werden. Sollte man sich eine 2 Meinung beim anderen
Zahnarzt abholen muss man 10.00 Eur bezahlen.
Geht man in den Notdienst und Vertretung und hat schon bezahlt
liegt auch keine Praxisgebühr an.
Wir können nicht zu anderen Ärzten überweisen!
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Hallo liebe Freundin!
Ich glaube so jemanden bräuchte man in jeder Praxis!
Erschreckend finde ich allerdings, dass viele immernoch nicht wissen, dass Kinder keine Praxisgebühr leisten müssen.
Ich habe eine Freundin die beim Kinderarzt arbeitet.
Weil Dir von den Kassen 2x pro Jahr eine Kontrolluntersucheung ohne Praxisgebuehr zusteht! Das ist so in den Abrechnungsvorgaben geregelt
Für die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Routineuntersuchungen selber brauchst du weder beim Zahnarzt noch beim Frauenarzt Praxisgebühr zu bezahlen. Wenn das aber doch der Fall ist, dann macht der Arzt mehr, als für die Routine vorgeschrieben ist.
Wenn er zusätzliche Leistungen erbringt, muss er dir das vor diesen Leistungen an dir sagen bzw. mitteilen, das dann wenigsten die Praxisgebühr an fällt.
aber auch nur bei der Routineuntersuchung und Leistungen die du selber zahlen musst, sonst fällt sie wohl an
sobald der zahnarzt etwas machen muss, was NICHT zur Routineuntersuchung zählt, werden die 10 Euro fällig
nur für alles wo die Krankenkasse was zu schießen muß hat mir meiner gesagt! Ausser die Kontrolle
hallo, da sist ganz einfach erklärt: Du musst nur dann die 10 Euro Praxisgebühr zahlen, wenn der zahnarzt ausser einer Routineuntersuchung mehr an deinen Zähnen machen muss, wie z.B. Bohren oder ähnliches. Die Routinweuntersuchung wird KOMPLETT von der Krankenkasse übernommen.Sobald etwas gemacht werden muß, was nicht ui der Routineuntersuchung gehört, werden die 10 Euro fällig
bei "normalen Ärzten, wie die Hausärzte, ode rim KH muss man auch dann die 10 Euro bezahlen, wenn man auf den Notdienst angewiesen ist, da sist beim zahnarzt NICHT der Fall. Einmal die 10 Euro bezahlt, zählt das auch, wenn du am WE zum Zahnnotdienst mußt.
Kommt aber ein Arzt am Sonntag zu dir nach hause, mußt du nochmals 10 Euro zahlen
Es ist sehr kompliziert, aber ich hab das grade
selbst alles erfahren müssen
Die einmalige Untersuchung ist kostenfrei, solange der Zahnarzt nur mal nachsieht. Sollten zu behandelnde Probleme auftauchen ist auch die Praxisgebühr fällig.
Ist besser als 1x. Stimmt, seit die PG eingführt wurde, möchte mich meine Zahnärztin nicht mehr so oft sehen. Sie meint, meine Zähne sind absolut i. O.
Schön für mich.
Nachschauen kostet nix, aber sobald etwas gemacht werden muss, muss die Praxisgebür bezahlt werden
damit will man man verhindern das wegen der 10 € nicht zum Zahnarzt gehen.Deswegen ist die erste Untersuchung Gebührenfrei.bei einer behandlung allerdings kostet es 10€
Alle Vorsorge- und Routineuntersuchungen sind frei von Praxisgebühr. Oder auch wenn du nur zum Impfen zum Arzt gehst. Das gilt z.B. auch für den Gynäkologen, ab dem 20. Lebensjahr ist einmal Jährlich eine Früherkennungsuntersuchung für Krebserkrankungen möglich und du muss auch keine Praxisgebühr zahlen. Kommt jedoch noch eine Beratung oder die Ausstellung eines Rezeptes hinzu, ist die Praxisgebühr fällig.