Wieso bundespräsident nicht gerichtssaal vernommen werden
Habe heute gehört, dass der Bundespräsident nicht im Gerichtssaal verhört werden darf.
Ausschnitt aus wikipedia:
Wenn der Bundespräsident als Zeuge in einem Verfahren aussagen soll, muss er in seiner Wohnung vernommen werden. Zur Hauptverhandlung wird er nicht geladen. Das Protokoll über seine gerichtliche Vernehmung ist in der Hauptverhandlung zu verlesen. Dies ergibt sich für den Zivilprozess aus § 375 Abs. 2 ZPO und für den Strafprozess aus § 49 StPO
Wieso denn nicht? Hat das historische Gründe?
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Wieso darf der Bundespräsident nicht im Gerichtssaal vernommen werden?
Die Vorschrift soll Kollisionen der Erscheinungspflicht als Zeuge mit den Anforderungen verhindern, die das politische Leben an Mitglieder der Regierungen und der Parlamente stellt.
Die Privilegierungen der Mitglieder der Regierungen und der Parlamente reichen nicht so weit wie jene des Bundespräsidenten. Während der Bundespräsident in seiner Wohnung vernommen werden muß , müssen sich die Mitglieder der Regierungen und Parlamente zur Gerichtsstelle des für sie in § 382 bezeichneten Ortes begeben. Sie brauchen nur nicht die Reise an die Gerichtsstelle eines anderen Ortes auf sich zu nehmen.
Quelle: Alternativkommentar ZPO
AK-ZPO
Mit anderen Worten: man will die wichtigen Herren und Damen nicht belästigen.
Der Unterscheidung zwischen einem Gerichtssaal und einer privaten Wohnung hat symbolischen Charakter, indem sie zwischen öffentlicher und privater Einvernahme unterscheidet.
Der Bundespräsident bekleidet das oberste Staatsamt, eigentlich dürfte niemand über ihm stehen , trotzdem muß man in einer Demokratie ihn zur Rechenschaft ziehen können.