Wielange vermieter rückwirkend nebenkostenabrechnung rechnund stelle

für welchen zeitraum kann ein vermieter rückwirkend die nebenkostenabrechnung in rechung stelle

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Wielange darf ein vermieter rückwirkend eine nebenkostenabrechnung rückwirkend in rechnund stelle

Jahr ab Abrechnungsdatum.
Der Vermieter darf nur die Nebenkosten abrechnen, die in dem vertraglich festgelegten Abrechnungszeitraum von 12 Monaten, z.B. 1.1. bis 31.12. oder 1.4. bis 31.3., angefallen sind. Spätestens 12 Monate nach Ende einer Abrechnungsperiode muss die Abrechnung dem Mieter vorliegen. Verspätete Nachforderungen des Vermieters verfallen. Der Mieter kann seinerseits die Abrechnung nur innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt beanstanden.
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