Wie zollbestimmungen hundewelpen canada nach deutschland flieger mitnehmen

Er muss in einem speziellen Hundecontainer transportiert werden, keineswegs im normalen Fahrgastraum.

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Wie sind die Zollbestimmungen, wenn ich einen Hundewelpen von Canada nach Deutschland per Flieger mitnehmen will?

Seit dem 01. Oktober 2004 gelten für Haustiere neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Haustier, das aus einem Drittland stammt und in die EG eingeführt wird,
* mit einem Mikrochip oder - übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
* eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
* von einer amtlichen Veterinärbescheinigung begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund eines Bluttests mitzuführen.
Es ist außerdem zu beachten, dass:
* diese Vorschriften auch für die Mitnahme von gefundenen Tieren gelten ,
* nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen.
Bei der Einreise mit Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EG kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder ins Herkunftsland zurückgeschickt, für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder unter Umständen auch die Tötung der Tiere angeordnet werden kann.
Weiterführende Informationen über die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen erhalten Sie beim Tierarzt, beim zuständigen Amtstierarzt oder auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema "Reisen mit Haustieren".
Bei der Einfuhr von Hunden ist außerdem das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland zu beachten.
Nach diesem Gesetz dürfen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das Verbot gilt auch für weitere Rassen, für die nach den Vorschriften des Bundeslandes in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährdung vermutet wird. Weitere Informationen dazu kann Ihnen das für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungsamt erteilen.
Siehe auch hier:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_haustiere/index.html#haustier2
Customs