Wie viele bäume wald
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Wie viele Bäume braucht ein Wald um ein Wald zu sein?
BWaldG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Ich würde das so verstehen, daß nicht die Anzahl der Bäume ausschlaggebend ist, sondern die Nutzbarkeit.
ein wald ist dann einer wnn er über soviel bäume verfügt,daß er hoch und niederwild beherbert.
Ist ein Wald über die Anzahl seiner Bäume eigentlich schon definiert worden?
Ich würde mal sagen, dass es mindestens zweier Bäume bedarf, um einen Wald zu bilden.
so so, dann ist also eine Allee auch nen Wald?
Eine genaue Definition von "Wald" ist schwierig und auch noch von Land zu Land unterschiedlich.
Ganz allgemein kann man wohl sagen:
ZITAT
Wald ist eine natürliche Lebensgemeinschaft von Bäumen einer gewissen Dichte, die allerdings je nach Standort und Art des Waldes unterschiedlich zu definierenden ist. Wald weist eine spezielle Tier- und Pflanzenwelt, ein eigenes Wald-Klima und spezielle Bodenbedingungen auf.
aus:http://www.brainworker.ch/Wald/WALD.HTM
In der Schweiz gilt nach diesem Link folgende
ZITAT
rechtliche Definition von Wald: Nach Art. 2 Abs. 1 WaG gilt jede Fläche als Wald, die mit einheimischen Waldsträuchern oder Waldbäumen und einer einheimischen Strauch- und Krautschicht bestockt ist Weitere qualitative Merkmale sind der typische Waldboden, ein Waldinnenklima, sowie Schutz-, Nutz- oder Wohlfahrtsfunktion. Als quantitative Hilfskriterien dienen Ausmass und Alter: Als minimale Fläche die Waldfunktion erfüllen kann gibt die Botschaft zum WaG eine Fläche von 500m2 , eine Breite von 12 m und ein Alter von 15 Jahren.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung vom 21. März 2002 erfüllt im Allgemeinen erst eine Fläche ab 2.000 m² die Kriterien, aber im Besonderen kann diese Fläche auch deutlich kleiner sein:
ZITAT
Unter den Begriff „Wald“ fällt nach § 2 Abs. 3 „jede mit Waldbäumen bestockte Grundfläche, die aufgrund ihrer Größe und Baumdichte einen Naturhaushalt mit eigenem Binnenklima aufweist. Nach einer Erstaufforstung oder wenn sich aus natürlicher Ansamung mindestens kniehohe Waldbäume entwickelt haben, liegt Wald vor, wenn die Fläche den Zustand nach Satz 1 wahrscheinlich erreichen wird“.
Zum Wald gehören gemäß § 2 Abs. 4 und 5 NWaldLG auch folgende Flächen:
* kahl geschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Schneisen, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen, Lichtungen, Waldwiesen, mit dem Wald zusammenhängende und ihm dienende Wildäsungsflächen und Wildäcker,
* Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und seiner Bewirtschaft oder seinem Besuch dienende Flächen wie Parkplätze, Spielplätze oder Liegewiesen sowie
* Moore, Heiden, Gewässer und sonstige ungenutzte Ländereien, die mit Wald zusammenhängen und natürliche Bestandteile der Waldlandschaft sind
* mit dem Wald oder seiner Bewirtschaftung/Nutzung verbundene Weihnachts- und Schmuckreisigkulturen sowie überwiegend für den Eigenbedarf der Waldbesitzenden bestimmte Waldbaumschulen
* mit Waldbäumen bestandene Parkanlagen, die nicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen und nicht im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Auf enthalt von Menschen bestimmt sind.
Als Rahmenrichtlinie eines Mindestumfanges von Wald gelten bestockte Grundflächen ab 0,2 ha. Grundsätzlich lässt sich eine Festlegung als Wald nur in einer Einzelbewertung treffen, die eine Vielzahl von Kriterien, z.B. die ökologische Stabilität und Selbstständigkeit, benachbarte und angrenzende Waldflächen bzw. ihre isolierte Lage, der Zuschnitt der Grundfläche, der Bodenbewuchs, die Erfüllung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion und andere mehr, beachtet. Unter Berücksichtigung dieser objektiven Bestimmungskriterien können auch unter 0,1 ha große Flächen, die diese Kriterien erfüllen, als „Wald“ gelten und andererseits sind demnach Flächen über 0,2 ha , die diese Kriterien nicht erfüllen, kein Wald.
aus:http://www.lkharburg.de/Kreishaus/Verwaltung/Bauen-Umwelt/Naturschutz/Umweltbericht/Natur_und_Landschaft/Wald/wald.htm#Definition
Die entsprechende Definition in der Wikipedia scheint mir hier nicht ausreichend genau zu sein, trotzdem hier der Link: Wald – Wikipedia
Hier findest Du nämlich noch einige andere interessante Informationen.
Sehr informativ und ausführlich ist dann noch der Artikel im Meyers Lexikon online:http://lexikon.meyers.de/meyers/Wald_
Du siehst, so einfach lediglich anhand der Anzahl der Bäume auf einer Fläche kann man nicht sagen, dass dort ein Wald besteht.
ich bewundere deinen Idealismus! Aber sag mir mal, ob du eine Reaktion für die Mühe bekommen hast. Wenn ja: ich schenke dir 500 Punkte
WOW, da hat doch mal jemand VIEL geblubbert.
Wie viele Bäume sind ein Wald?
Nach §2 Bundeswaldgesetzt: Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.
In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes.
Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.
In meiner GEmeinde:
.eine Fläche , die Mindestbewuchsdichte und die Mindesthöhe des Pflanzenbewuchses darstellt - wäre ein Wald.