Wie viel unterhalt bekommt man während praktikums eltern

Eine Freundin von mir hat letztes Jahr Abitur gemacht und das Jahr danach Praktika. Während dieser Zeit hat sie nur von der- vom Vater geschiedenen Mutter- Unterhalt in Höhe von 50EUR plus 150 EUR Kindergeld bekommen. Ihr Vater zahlte während der ganzen Zeit nur sporadisch. Jetzt möchte sie den Unterhalt, den sie eigentlich von ihm hätte bekommen müssen, einklagen. Darf sie das? Und wie viel Unterhalt pro Monat sollte sie eigentlich bekommen?

6 Antworten zur Frage

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Wie viel Unterhalt bekommt man während eines Praktikums von beiden Eltern

erstmal für die schnellen Antworten. Sie hat während der Zeit 400EUR verdient. Gesetzlich geht man glaube ich von pauschal 660EUR Anspruch pro Monat aus. So blieben ca 60EUR, die ihr der Vater pro Monat hätte zahlen sollen. Da er aber selbst das verweigerte möchte sie jetzt das Geld zurückfordern, dass er ihr "schuldet". Beide Eltern verdienen ca. 3000EUR im Monat.
@berlienerpflanze: Nee, das Geld pro Monat war/ist die Praktikumsvergütung. Da sie aber ab Oktober anfängt zu studieren, hofft sie darauf, genug Bafög zu bekommen um unabhängig von ihren Eltern sich selbst zu finanzieren. Dazu noch ein Nebenjob und alles sollte hinhauen. Vielleicht besinnt sich der Vater ja auch irgendwann und merkt, dass es sinnvoller ist die Tochter zu unterstützen, anstatt in selbst 2mal im Jahr in den teuren Urlaub zu fliegen.
das hängt von dem eigenen verdienst ab und von dem einkommen der eltern. hier sollte man einen Rechtsanwalt zu rate ziehen.
Mutter und Vater müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zwar auch für volljährige Kinder weiterhin Unterhalt zahlen - in der Regel gilt das aber nur bis zur Beendigung der Berufsausbildung oder des Studiums. Eltern haben in diesen Fällen jedoch das Recht, selbst zu bestimmen, wie sie den Unterhalt leisten. Entweder lassen sie ihr erwachsenes Kind weiterhin bei sich wohnen, kommen für seinen Lebensunterhalt auf und gewähren ihm zusätzlich ein "Taschengeld". Das nennt sich dann "Naturalunterhalt". Oder sie zahlen dem Kind eine eigene Wohnung samt Lebensunterhalt. Dann gewähren sie ihrem Sohn oder ihrer Tochter "Barunterhalt". Geregelt ist dies in Paragraph 1612 Absatz 2 BGB in dem es heißt:
Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, so können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit der Unterhalt gewährt werden soll, wobei auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht zu nehmen ist. Aus besonderen Gründen kann das Familiengericht auf Antrag des Kindes die Bestimmung der Eltern ändern.
Über die Höhe des zu fordernden Unterhaltes findest du etwas in den Anmerkungen der Düsseldorfer Tabelle.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm
.möchte sie jetzt das Geld zurückfordern, dass er ihr "schuldet". Beide Eltern verdienen ca. 3000EUR im Monat. , dass du "schuldet" in Anführungszeichen gesetzt hast.
Selbst wenn ich reich wäre und mit mir Geld den Kamin heizen würde. schulden tue ich meinen Kinder erst etwas, wenn ich mir von ihnen etwas geliehen habe. Mein Papa hat zu soetwas. also wenn meine Kinder verspätet Taschengeld erhielten und darauf hinwiesen. immer gesagt: Deine Eltern schulden dir nichts. Zahl du erst einmal die Muttermilch und danach zahle deinen Eltern Respekt. und irgendwie sehe ich das heute noch so. Wenn ein Kind ernsthaft eine Ausbildung / Studium / Schule macht und kein Geld für Essen hat. dann sollen die Eltern es unterstützen. Aber es gibt auch die sogenannten Dauerstudenten, die den Eltern bis zum St Nimmerleinstag auf der Tasche liegen. deine Freundin ist sicher nicht so ein Fall. aber es gibt auch andere.
sicher nicht wenn es vor Gericht kommt. Bei uns auf dem Land bestimmt nicht, wenn die Ausbildung in der Großstadt angefangen wurde. Ein Freund meines Sohnes wurde allerdings dazu "verdonnert" im Elternhaus zu bleiben. Separater Eingang und die Möglichkeit den Eltern aus dem Weg zu gehen, dazu noch keine Zusage für einen Studienplatz. Da hat der Richter gesagt sei froh, dass du ein Dach über dem Kopf hast.
Aber sie mal ehrlich. Möchtest du eines deiner Kinder in deiner Wohnung haben, dass gegen dich vor Gericht gezogen ist?.
eben. das hab ich auch gesagt. Ein- und ein halbes Jahr noch. Dann hat mein "Kleinster" seine Ausbildung geschafft und kann sich selbst erhalten. wenn dann nicht der Bund mit dem Wehrdienst kommt.*heul