Wie satz unmissverständlich ausdrücken
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Wie kann ich den folgenden Satz unmissverständlich ausdrücken?
Der Satz war irgendwie aus dem Zusammenhang gerissen, von der Vorauszahlung habe ich tatsächlich nichts erwähnt, wie Immas schrieb. Tatsächlich ist angedacht, erst die Zahlung zu leisten, natürlich unter dem Vorbehalt, dass die Ware in Ordnung ist. Mir ging es mehr um den grammatischen, weniger um den juristischen Aspekt, aber zum besseren Verständnis hätte ich die Situation besser beschreiben können.
Ich würde zwei Sätze daraus machen:
- Zahlung bei Lieferung des einwandfreien XY oder Zustand.
- Geld zurück bei defektem Zustand!
Oder:
Zahlung unter Vorbehalt. Rückerstattung bei Mängel
Die Zahlung leisten sie vorbehaltlich. Bei Mängel erfolgt eine Rückerstattung des gesamten Bertrags.
Ich korrigiere die letzten Sätze:
Die Zahlung leisten sie bei Lieferung vorbehaltlich. Bei Mängel erfolgt eine Rückerstattung des gesamten Betrags.
Ist ja doch verwirrend Dein Satz
Um es rechtlich korrekt zu machen:
Bis zur Zahlung bleibt die Ware Eigentum von "des Lieferanten". Bei einwandfreiem Zustand der Ware erbitte/n ich/wir Zahlung bis zu 14* Tagen nach Lieferung.
Langsam dämmerts
Du willst also Vorkasse.
Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse. Geld zurück bei nachgewiesenen Mängeln, die nicht auf Verschulden des Zahlungsgebers zurückzuführen sind.
Klingt sicherlich abschreckend, aber willst Du rechtlich auf der sicheren Seite sein, dann kann bzw sollte man Tacheles reden
Deine "nicht genannte" Vorkasse erschließt sich der logischen Abläufe von Lieferung und Rückerstattung des Betrags!
Du musstest es also gar nicht zwingend erwähnen
Es kann nur gegen Vorkasse geliefert worden sein, da sich die Mängel ja erst bei Begutachtung einem zeigen können.
Dazu sagtest Du ja auch, dass keine Zählung bei Übergabe stattfinden soll, somit MUSS Vorkasse geleistet worden sein, um von einer Rückerstattung zu sprechen.
Und: Grammatikalisch und juristisch -> ist in dem Fall das Gleiche
Zur Erklärung: Wenn Du Dich mit dem Satz juristisch nicht absichern willst , dann brauchst Du den Satz noch nicht mal umformulieren und eine schwammige Aussage hat den gleichen Wert wie eine juristisch wasserdurchlässige Formulierung.
Bedeutet: Ich würde nichts kaufen, wenn man sich juristisch nicht absichern kann!
Denk dran, es dient immer BEIDEN! Käufer, wie Verkäufer.
Wie wäre es mit folgenden Formulierungen:
a
Ihre Vorauszahlung erfolgt
von Ihrer Seite her selbstverständlich unter dem Vorbehalt einer mangelfreien Lieferung.
cBildquelle:http://www.betriebsausgabe.de/bilder/kurz-notiert/Artikelbild/2014-05/zahlungsbedingungen-zahlung-300x199.jpg
Oder zu c
Ihre Vorauszahlung erfolgt dahingehend unter Vorbehalt,
als bei einer mangelhaften Lieferung eine umgehende Rückerstattung der Summe erfolgt.
Da steht doch gar nix von Vorauszahlung, nur vom "Vorbehalt".
dich.
Für mich ließ es sich aber logisch schlussfolgern,
wenn eine Zahlung bei nicht mangelfreier Lieferung zurückerstattet wird,
es sich dabei folgerichtig um eine Vorauszahlung handeln musste.
Man muss ja schon sagen, worum es bei dieser Zahlung geht.
Wenn es sich z. B. um die Mietkaution handelt, dann bekommt man diese nur zurück, wenn die Wohnung bei Übergabe in ordnungsgemäßem Zustand ist.
Das kann man auf viele Arten sagen.
Es ist aber theoretisch und praxisfremd, zu glauben, man bekäme überhaupt vorher Geld zurück. Jeder kluge Geschäftsmann bezahlt erst, wenn die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurückgelassen und somit rechtlich übergeben wurde. Wichtig dabei ist, dass juristisch die Unterschriften auf dem "Übergabeprotokoll" stehen müssen, um den Vorgang abzuschließen.
So wie das hier formuliert ist, leistet man eine Vorauszahlung und muss dann darauf hoffen, dass der Vertragsgegenstand
in einwandfreiem Zustand ist, sonst muss das Geld wieder erstattet werden, welches bereits entrichtet bzw. bezahlt wurde:
"Die Zahlung leisten sie natürlich vorbehaltlich eines einwandfreien Zustandes bei Übergabe."
Das ist schon gutes Deutsch. Aber was es heißt muss aus dem Kontext des Abwicklungsvorganges hervorgehen, weil sich rein sprachlich überhaupt nicht erschließt, worum es im konkreten Fall geht.
Offenbar soll ein Gegenstand übergeben werden, für den man bereits eine Zahlung geleistet hat, ohne ihn in Besitz genommen zu haben. Das ist aber unüblich im Handelsrecht, beim Mietrecht ebenfalls - es ist mir deshalb nicht klar, um welchen Vorgang es geht, weil man auf diese Weise auch z. B. keine Autos verkauft oder erwirbt.
Normalerweise haben gründliche Menschen immer das berechtigte Verlangen oder es kann sogar ein Bedürfnis sein, zu erfahren, worum es hier eigentlich geht. Deshalb stellen sich bei der Beantwortung dieser Frage weitere Fragen, um zum Beispiel den Aspekt der Sittenwidrigkeit oder andere beleuchten zu können.
Wo, fragt man sich unwillkürlich, bzw. worin um alles in der Welt soll der Sinn bestehen, eine Vorauszahlung zu leisten oder zu erhalten, wenn bei Übergabe der Ware noch nicht vorausgesetzt werden kann, dass die Ware auch einwandfrei ist. Das ist doch immer die Voraussetzung. Denn nur die einwandfreie Ware kann übergeben werden, wenn sie bereits ordnungsgemäß bezahlt wurde. Eine fehlerhafte oder schadhafte Ware zu übergeben, würde doch sofort Schadenersatz heraufbeschwören und wäre auch ohne diese grammatikalische Formulierung bereits nach BGB nicht statthaft/unkorrekt.
Die Zahlung leisten sie natürlich vorbehaltlich eines einwandfreien Zustandes bei Übergabe."
Wie kann man den Satz unmissverständlich ausdrücken?
Indem man zum Beispiel schon in der Fragestellung ganz unmissverständlich erklärt, worum es eigentlich geht. Erst dann kann ich einen Satz bilden, wenn ich weiß, was Sache ist. Aber einen Satz einfach umstellen und umschreiben, ohne den genauen Inhalt des Vorganges zu kennen, das ist doch unmöglich. Mir ist deshalb vollkommen unklar, wie einige Antwortgeber/innen sofort an dem Satz herumbasteln können, ohne überhaupt zu wissen, was sie damit sagen wollen und worum es genau geht.
Man muss wissen:
Welcher Gegenstand soll hier wann genau übergeben werden?
Welcher Betrag ist in diesem Zusammenhang wann genau zu bezahlen oder wann genau schon bezahlt worden und unter welchen Umständen.
handelt es sich um einen mündlichen Kaufabschluss mit rein verbaler Kauferklärung und nur um einen ergänzenden Brief, in dem der Satz erwähnt wurde oder gibt es einen kompletten Vertrag?
Um zweifelsfreie Antwort zu geben, müsste man den kompletten Vertrag und alle weiteren Bestimmungen und Details zumindest überfliegen können.
Aber mit einem aus dem Zusammenhang herausgelösten einzelnen Satz kann man doch nur diese Satzaussage selbst verstehen und dieser Satz hat einen sprachlich vollkommen klaren Inhalt. Wie kann ich deshalb den Satz einfach verdrehen und verändern, ohne zu wissen, was dem genau zugrunde liegt. Um den Satz perfekt zu formulieren, muss ich genauestens
wissen, worum es geht, was hier verkauft werden soll oder worden ist.
mir ist gerade aufgefallen, dass meine Antwort wie eine Kritik auf Deine Frage aufgefasst werden könnte, das wollte ich auf keinen Fall, einen solchen Eindruck erwecken. Deine Frage ist sehr stimmig und sinnvoll.
Ich beantworte sowieso nur Fragen, die mir gefallen. Ich habe nur beim Antwortversuch meine eigenen Grenzen und die Grenzen anderer Antworter
erkannt und deshalb ehrlicherweise zum Gegenstand der Betrachtung gemacht. Aber ich verstehe Dich und habe auch begriffen, dass es Dir mehr um die Grammatik ging.
Grüß Dich Scoob, im Internet ist es gängige Praxis, dass Vorkasse verlangt wird, da man sehr häufig dort mit Neukunden zu tun hat und derer Zahlungsmoral nicht kennt!
Nach einer Erstbestellung kann man zum Bestandskunden "befördert" werden und hat auch die Möglichkeit per Rechnung zu bezahlen. Somit wird erst geliefert, dann bezahlt.
Es gibt auch viele Anbieter für Vorkasse. Der bekannteste: Paypal.
Und: Du hast Recht! Bei der Formulierung der Frage muss man von Vorkasse ausgehen, denn nichts wird ERST geliefert und dann von einer Rückerstattung gesprochen, wenn keine Vorkasse geleistet wird
Stimmt bei Ebay zum Beispiel auch immer, klar.
Korrekt! Ebay ist ein solch "üblicher Verdächtiger" Aber auch viele kleine oder mittelständige Unternehmen tummeln sich mit ihren Shops im Net, um sich den Bundes- gar weltweiten Markt zu erschließen.
Sie kann eine lockere Zahlungsmoral empfindlich treffen!
Hat also nicht zwingend was mit unseriösen Gebaren zu tun.
Die Seriosität zeigt sich in der Formulierung der Rückerstattung! Meist in den AGBs zu finden, oft bei jedem Artikel verlinkt dahin, damit sich der Kunde im Klaren sein kann/soll, worauf er sich einlässt.
Für Internetanbieter / Shopbetreiber kann es teuer werden, wenn sie keine leicht zu findenden, rechtskräftigen Informationen für den Kunden anbieten! Abmahnung ist das Stichwort
Da sitzen private Anbieter im gleichen Boot, wie Geschäftsleute/Firmen
Ich finde das ist eine sehr gute Antwort, weil ohne Genauigkeit und Gründlichkeit ist doch alles die übliche Sauce der Oberflächlichkeit.
Die Zahlung sollte bis zum. erfolgen.
Befindet sich die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe nicht in einem einwandfreien Zustand, erhalten Sie die vorbehaltlich geleistete Zahlung natürlich zurückerstattet.
Die Zahlung leisten sie natürlich vorbehaltlich eines einwandfreien Zustandes bei Übergabe."
.Das soll heißen, dass bei nicht einwandfreiem Zustand bei Übergabe die Zahlung erstattet wird. Das ist doch simpel: Zahlung bei Erhalt der Ware. Die Ware muss so oder so in einwandfreiem Zustand sein. Ist die Ware bei "Übergabe" nicht in entsprechend den vertraglichen - oder abgesprochenen - zugesicherten Zustand, kann man vom Kauf natürlich "zurücktreten".
Von einer Vorauszahlung steht dort gar nichts.
."vorbehaltlich" bedeutet ja:.bei nicht einwandfreiem Zustand der Ware - behalten wir uns vor - vom Kauf zurückzutreten.
Würde ich schreiben: Zahlung erfolgt bei Übergabe/Erhalt der Ware. Sollte die Ware nicht in einwandfreiem Zustand sein, können sie natürlich die Annahme verweigern.
Zurücktreten darf man allerdings grundsätzlich auch nicht gleich vom gesamten Vertrag, nur, weil die Lieferung mangelhaft war.
Wurde vertraglich nichts anderslautendes vereinbart, so muss dem Lieferer zumindest die Möglichkeit einer Reparatur oder Ersatzlieferung eingeräumt werden.
Erst wenn diese erfolglos ist/sind, darf die Wandelung verlangt werden
Also: Zahlung sofort,."
Das ist Vorkasse
Vorkasse erfolgt vorbehaltlich einer der Produktbeschreibung entsprechenden Zustellung.
Vorkasse erfolgt vorbehaltlich unbeschädigtster Zustellung.
Die Zahlung leisten sie natürlich vorbehaltlich eines einwandfreien Zustandes bei Übergabe."
Heißt einfacher: "Die Zahlung leisten sie bei Übergabe. Voraussetzung ist , dass der Zustand einwandfrei ist."
Oder noch anders: "Ist der Zustand einwandfrei, leisten Sie die Zahlung bei Übergabe.
Vorweg: Erst muss man bezahlen und dann bekommt man irgendwann, irgendwie die Ware? - Wenn ich im Laden einkaufe, liegt die Ware zumindest vor mir auf dem Tisch, bevor ich bezahle. Und im Internet habe ich auch noch nie bezahlt; schon gar nicht von privaten Anbietern.
Zur Frage: "Sie müssen bezahlen, damit ich mein Geld auf jeden Fall bekomme. Wenn ihnen die Ware bei Übergabe nicht gefällt, gebe ich Ihnen Ihr Geld natürlich wieder.
Nochmal:
da steht nix von Vorauszahlung oder gar Vorkasse.
-vorbehaltlich- ist keine Vorauszahlung, nur der Vorbehalt, dass - wenn.
Liebe Immas, nicht der Vorbehalt war irreführend, sonder dies hier:
"Soll nicht heißen: Zahlung bei Übergabe
Zahlung bei "Übergabe" - also Erhalt der Ware, ist keine Vorauszahlung.
Vorkasse - Vorauszahlung, gibts häufig heutzutage im Internet - erst Zahlung dann Lieferung. Die Kunden können den Kaufpreis per Vorkasse/Banküberweisung oder PayPal, leisten. Ist die Ware nicht korrekt, muss man sich drum kümmern, dass die umgetauscht wird.
Beim Privatmenschen, der so ne Lieferung kriegt - wär das wohl "Nachnahme". Wenn ich Kartoffeln an der Tür kaufe ist das Direktzahlung - cash in de Täsch.
Vorbehalt - ist eigentlich Usus bei "allem", was mit nem Rechtsgeschäft zu tun hat: Lieferung, richtige Ware, richtige Qualität, Quantität, pünktlich usw. - dann Bezahlung des korrekten Preises usw.