Wie prüft man geeignetheit angemessenheit erfordrlichkeit

Das muss in Verwaltungsrechtsklausuren behandelt werden.

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Wie prüft man Geeignetheit, Angemessenheit und Erfordrlichkeit?

im verwaltungsrecht versteht man unter den hier genannten drei punkten den "grundsatz der verhältnismäßigkeit
im verwaltungsrecht versteht man unter den hier genannten drei punkten den "grundsatz der verhältnismäßigkeit".
er wird z.b. mit der formellen und materiellen rechtmäßigkeit und dem ermessen geprüft, um zu subsummieren, ob eine maßnahme rechtmäßig ist.
geeignet ist eine maßnahme, wenn sie wenigstens teilgeeignet ist, das gewünschte ziel zu erreichen, ein schritt in die richtige richtung also. erforderlich ist die maßnahme, wenn kein milderes mittel zu ihr existiert. unter der angemessenheit versteht man die verhältnismäßigkeit im engeren sinne. hier prüft man mittels "mittel-zweck-relation".
ich hoffe diese kurze erklärung hilft, wenn nicht, einfach genauer nachfragen.