Wie nachträglich werbungskosten kindergeldwiederspruch geltend machen

Für Werbungskosten gilt das Zufluss- bzw. Abflussprinzip, d.h. die Kosten sind dem Jahr zuzurechnen, in dem sie entstanden sind. Dadurch können m.E. keine nachträglichen Werbungskosten einen Kindergeldanspruch für vorherige Zeiträume begründen. Wenn das Kind also 2004 über 7680€ Einkommen liegt, können in 2005 angefallene Kosten , auch wenn diese für das Kalender 2004 sind, nicht das Einkommen 2004 mindern. Ein Kindergeldanspruch 2004 besteht dann nicht. Auch wenn es wohl nicht die erwünschte Antwort ist, ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

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Wie kann ich nachträglich werbungskosten für mein kindergeldwiederspruch geltend machen?