Wie mich rundfunkbeitrag abmelden

Ich wohne bereits seit September in Istanbul und würde mich gerne vom Rundfunkbeitrag abmelden. Als ich damals zum Studium in die Türkei gegangen bin, habe ich eine schriftliche formlose Mitteilung verschickt, welche genauere Informationen bezüglich meiner aktuellen Situation beinhaltet. Ich habe allerdigns nie eine Antwort erhalten und nun wurde der Rundfunkbeitrag für November, Dezember und Januar von meinem Konto abgebucht, obwohl ich im Ausland lebe. Wie kann ich vorgehen um das Geld zurück zu bekommen?

8 Antworten zur Frage

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Wie kann ich mich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Dann hole dir über deine Bank erstmal die Rundfunkgebühr zurück.
Du kannst auch bei der Bank gleich eine Einzugs-Sperre für die GEZ-Gebühren einrichten lassen!
Die Hauptsache ist, dass du schriftlich nachweisen kannst, dass du dich abgemeldet hast und mit welchem Datum
einfach den Nachweis erbringen, daß Du hier in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hast und ausschließlich im Ausland lebst -
- Abmeldebescheinigung Einwohnermeldeamt in Kopie übersenden
Ich bin im Rahmen eines Auslandsstudiums in der Türkei. Dementsprechend bin ich noch bei meinen Eltern gemeldet, wohne aber nicht in Deutschland. Die Gebühren habe ich aber für meine eigene Wohnung in Münster gezahlt. Diese habe ich für die Zeit, in der ich im Ausland bin untervermietet. Reicht es, wenn ich denen meinen aktuellen Mietvertrag aus der Türkei zusende zuzüglich des "Letter of Acceptance" bei meiner Gastuni?
nein, weil ja der Rundfunkbeitrag auf die Wohnung in Deutschland
erhoben wird sollte schon der Untermietvertrag übermittelt werden
Hier findest Du Informationen darüber, wer sich von der Gebührenpflicht befreien lassen kann und was er dazu bachten muss:
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/
Grundsätzlich gilt aber: Solange Du einen Wohnsitz in Deutschland hast muss ein Haushaltsmitglied Gebühren stellvertretend für alle Haushaltsmitglieder zahlen, außer es wohnen ausschließlich dort zusammen die alle von der Gebührenpflicht befreit sind. Ob Du Dich an Deinem Wohnsitz aufhältst ist unerheblich. Aber beziehst Du BAFöG? Dann kannst Du Dich befreien lassen. Aber nicht rückwirkend.
Formlos schriftlich hat seine Tücken. Es gibt Formulare und der "Beitragsservice besteht auf deren Benutzung. Er ist auch keine Behörde sondern nur eine Einrichtung die auf der Basis einer Rechtsvorschrift ermächtigt wurde. Deshalb hält er sich nicht an die für Behörden geltenden Vorschriften.
Ich lebe nicht in Deutschland, habe aber noch meinen Erstwohnsitz bei meinem Vater. Dieser sollte die Gebühren allerdings schon an sich zahlen. Ich habe vorher in meinem Zweitwohnsitz zur Miete gewohnt. Für diese Wohnung habe ich die Gebühren gezahlt. Ich bin allerdings derzeit nicht mehr dort gemeldet und habe die Wohnung an eine andere Person untervermietet. Ich erhalte auch kein Bafög. Kann ich das irgendwie rückwirkend machen, wenn ich nachweisen kann, dass ich nicht in Deutschland gelebt habe?
Dann solltest Du als erstes herausfinden für welche Wohnung die Gebühren abgezogen werden.
Wenn es der Hauptwohnsitz ist musst Du geltend machen, dass es sich um einen gemeinsamen Haushalt mit Deinem Vater handelt. Innerhalb eines Haushalts muss nur einer zahlen.
Wenn es der ehemalige Zweitwohnsitz ist musst Du dem Beitragsservice eine Abmeldung für diese Wohnung schicken und ihnen die Kontaktadresse Deines Untermieters nennen. Dann müssen sie sich von dem das Geld holen. Und mit rückwirkend geht beim Beitragsservice leider praktisch gar nichts. Da sind sie aber sogar im Recht, weil das in dem Staatsvertrag zwischen dem Bund und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so geregelt ist.
Also es ist definitiv für den Zweitwohnsitz. Sollte ich das Geld jetzt zurückrufen, wäre ich demnach im Recht, wenn ich denen das zukommen lasse? Wenn ich das richtig verstanden habe, sieht das mit den 50Euro sonst eher schlecht aus.
Gebühren nur, wenn du einen Haushalt in Deutschland führst.
Sag deiner Bank sie soll das Geld zurückrufen.