Wie lange warten online kauf zurücktreten ware nicht geliert wird
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Wie lange muss ich warten, wenn ich von einen Online-Kauf zurücktreten will, da die Ware nicht geliert wird?
Jetzt kenne ich ja die Vertragsbedingungen oder eventuelle AGB nicht, die auf eine eventuelle ca.-Lieferzeit verweisen könnten und die Vereinbarungen für den Fall des Lieferverzuges.
War keine Lieferzeit vereinbart,
musst Du den Lieferer erst mal in Verzug setzen.
Dies geschieht, indem Du die Lieferung anmahnst und eine angemessene Frist setzt.
Diese sollte nicht wesentlich von der Frist, die bis jetzt erfolglos verstrichen ist, abweichen - sprich:
Ca. noch mal genau so lange dauern.
Am besten, einen konkreten Liefertermin per Datum fixieren.
Liefert er dann nicht, kannst Du problemlos zurücktreten.
(Bildquelle:https://www.ratgeberrecht.eu/content/inhalt/43/images/AGBs.jpg
Okay, es war also eine Lieferzeit vereinbart.
Dann musst Du eine angemessene Nachrist setzen mit der Androhung,
a
ggf. einen Ersatzkauf vorzunehmen - d.h.:
Du kaufst bei einem anderen Lieferer ein gleiches oder ähniches Produkt in gleicher oder ähnlicher Qualität.
Schadenersatz kannst Du dann verlangen, wenn ein gleiches oder ähnliches Produnkt bei einem anderen Anbieter nur teurer zu erwerben ist:
Dann muss Dir der säumige Lieferer die Differenz erstatten.
Wenn Du möchtest, kannst Du dem Lieferer auch Gelegenheit geben,
ein ähnliches Produkt bis. zu liefern;
wenn dies teurer ist als das ursprünglich bestellte-, dann natürlich nur zum Preis des ursprünglich bestellten. Das kann ihm immer noch günstiger kommen, als wenn Du bei einem anderen Lieferer einen Ersatzkauf vornehmen müsstest.
AGBs sind nicht immer rechtlich-bindend. Schön des öfteren haben Gerichte einzelne Punkte von AGBs gekippt, weil sie den Käufer nicht zumut bar waren.
Die AGB sind nur dann nicht bindend,
wenn
a eine Position der AGB gegen geltendes Recht dahingehend verstößt, als die Privatperson unangemessen benachteiligt wird.
Ich gehe davon aus, wenn ich was für mich bestelle, dass ich dann eine Privatperson bin. Geltendes Recht wurde auch schon von Gerichten gekippt.
Ja, wenn Du für Dich zum privaten Konsum bestelltest, bist Du als Privatperson zu betrachten.
Ansonsten ist die Rechtslage hier eindeutig, auch die Rechtssprechungen folgen dem.