Wie lange verpflichtet kind unterhalt zahlen
mir brennt die Frage unter den Nägeln wie lange ich verpflichtet bin meinem Kind Unterhalt zu zahlen.
Nach der Scheidung lebt meine bald 16 Jahre alt werdende Tochter bei Ihrer Mutter.
Bei Gericht hat eine Güteverhandlung ergeben das ich ihr monatlich 300 Euro Unterhalt zahlen muss. Zugleich wurde festgestellt das die Manipulationen meiner Ex-Frau gegenüber meiner Tochter zu unterlassen sind, ich wenigstens eine Telefonnnummer der Tochter erhalten muss.
Ich habe heute weder eine Telefonnummer, noch ist es mir in den letzten 2 Jahren gelungen meine Tochter zu sprechen, sie zu sehen. Ich wurde so oft vor der Tür abgewiesen, das ich es nunmehr nicht mehr versuche. Es gibt definitiv keinen Kontakt zu meiner Tochter, den sie von sich aus auch nicht will. Sie sagt zwar das sie sich melden würde wenn sie es will, tat es bislang aber nicht. Im Gegenteil, selbst die Höflichkeitsgrüße zu Ostern blieben dieses Jahr aus.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht an meiner Tochter, wobei mir eigentlich nichts mitgeteilt wird. Ich kann den persönlichen Werdegang meiner Tochter überhaupt nicht beurteilen.
Ich komme mir vor, als sei ich lediglich für die Unterhaltszahlung da!
Wann verwirkt das Kind eigentlich seinen Anspruch auf Unterhalt? Ich glaube ich muss zahlen bis sie 18 ist. Arbeitet sie dann nicht, brauche ich auch nicht mehr zu zahlen?
Wie sieht das genau aus? Und muss ich vor der Einstellung meiner Zahlung wieder das Gericht bemühen?
Bräuchte da mal ein bisschen Rechtssicherheit.
13 Antworten zur Frage
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Wie lange bin ich verpflichtet meinem Kind Unterhalt zu zahlen?
Da muß ich dich leider entäuschen. Es kann sogar sein, daß Du zahlen darfst, bis sie 27 ist.
Üblicherweise endet die Zahlpflicht mit Abschluß einer Berufsausbildung und der dann damit einhergehenden Volljährigkeit.
Schließt sich an die Berufsausbildung allerdings ein Studium an, welches zum Erreichen einer entsprechenden Abschlußes dient, dann kann es bis zum 27. gehen.
Ist sie allerdings anschließend arbeitslos, kannst Du u. U. auch noch rangezogen werden.
Ach Herrje, hat sich das auch schon wieder geändert?
Junge junge, man kommt bald nicht mehr hinterher.
Da liegst Du leider falsch! Du musst länger bezahlen zumindest bis sie einen abgeschlossene Ausbildung hat oder längstens bis weiß nicht ganz genau 26 oder 27 Jahre. Geht noch ne Weile
Die Antwort von onte über mir ist vollkommen korrekt. Hatte es mal gelesen, wusste es aber nicht mehr ganz 100%ig.
Du musst solange zahlen bis sie eine Ausbildung abgeschlossen hat, höchstens aber bis sie 27 Jahre ist, soweit ich weiß.
Sollte sie aber gar nichts tun und nur auf deine Kosten leben wollen dann solltest du das Famieliengericht n.
Endlich auch mal was zum Vorteil der Väter.
Die werden dir dann sagen ob du weiterzahlen mußt oder nicht.
Nie einfach so Zahlungen einstellen, das gibt immer Stress.
Hier gibt es gute Infos:
Unterhalt">http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt.htm">UnterhaltScheidung Ehescheidung Sorgerecht Ehename Familienrecht
Ich kenne dein Problem, das einzige was ich dir vorschlagen kann, da deine Tochter noch nicht volljährig ist u. du auch das Sorgerecht hast, dich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung zu setzen, da die Mutter verpflichtet ist den Umgang zwischen dir u. deiner Tochter aufrecht zuerhalten!
Die können auch nachforschen wie der derzeitige Schulstand od. Berufsweg deiner Tochter ist u. wie lange du Unterhalt zahlen musst.
Dein Unterhalt einfach einstellen darfst du nicht.
Das Jugendamt kann dir auch helfen, zwischen dir u. deiner Tochter zu vermitteln u. einen ersten Kontakt wieder herzustellen.
viel Glück
Ich kann garnicht sagen wie oft ich das Jugendamt schon bemüht habe. Letztlich erhalte ich nicht einmal eine Antwort von denen. Vor Jahren hat mal ein Gespräch zwischen dem Jugendamt und meiner Tochter stattgefunden, woraufhin ein moderiertes Gespräch zwischen meiner Ex-Frau, meiner Tochter und mir stattfinden sollte. Die einzigen die zu dem Termin kamen waren die Mitarbeiterin vom Jugendamt und ich selbst.
Weiter ist vom Jugendamt nichts zu erwarten. Die verstehen sich eher als Geldeintreiber für Mütter. Sind sehr sehr "ProMutter".
Das meine Tochter studiert ist eher unwahrscheinlich weil die schulischen Leistungen nicht genügen. Ich gehe eher davon aus das sie eine Berufsausbildung machen wird.
Hätte gerne Einblick in die diesbezüglichen Bemühungen meiner Tochter. Werde ich aber wohl nicht erhalten. Habe ja nicht einmal erfahren das meine Tochter zur Konfirmation geht. Das hab ich durch Zufall im Internet erfahren.
allen die mir Glück wünschen. Letztlich möchte ich doch leibend gern Kontakt zu meiner Tochter. Aber da lässt man uns Väter leider ganz und gar alleine
Es tut mir leid, dass dir das Jugendamt nicht hilft. Da gibt es nur noch einen Weg u. der ist zum Anwalt, der aber bestimmt nicht billig wird.
Da deine Tochter aber schon 16 ist, wird sie sich bestimmt mit Händen u. Füßen wehren, wenn sie dich nicht treffen will u. dazu ihre Mutter ihr noch d. Rücken stärkt.
Auch wenn es dich sehr, sehr schmerzt, solltest du mit dem Gedanken spielen sie gehen zu lassen, in der Hoffnung, nach ein parr Jahren, wenn sie erwachsen ist, einen Neuanfang zu versuchen.
Es ist ein Auf und Ab der Emotionen. Einmal bin ich stinksauer auf sie würde ihr mal gerne den Marsch blasen. Kurz darauf bin ich einfach nur tief traurig das es so gekommen ist, sie nicht sehe.
Wie geht das, sein Kind gehen lassen? Wie macht man das?
Es ist ein Ding zwischen Herz und Verstand. Mein Verstand sagt mir, "wenn Du mich nicht sehen willst, brauchst Du auch mein Geld nicht." Mein Herz sagt, "Klar, Du bist meine Tochter! Ich tue alles für Dich." Einfach Mist das Ganze
Sein Kind kann man nur schweren Herzens gehen lassen, immer mit der Hoffnung, dass sie irgend wann zur Vernunft kommt.
Ich würde ihr immer zu den Feiertagen eine Karte od. Brief schreiben, so das sie immer deine Adresse hat. Und um es noch zu toppen, zu runden Geb. schick ihr einen Blumenstrauß.
So brauchst du dir nie Vorwürfe machen, dass du dich nicht kümmerst. Hebe auch alles auf was du bist jetzt angestrebt hast u. alle Unterlagen, falls mal der Vorwurf von ihr kommen sollte, du hättst dich nicht gekümmert.
trotzdem noch mal viel Glück, bei der Sache
normalerweise bis 18 wenn sie jedoch noch in der Ausbildung ist, dann länger
Ja das ist mit 16 eine schwierige Sache und dazu kommt das Jugendliche meist mit ihrem Bekanntenkreis schon ausgelasstet sind.Zum Unterhalt kann ich dir sagen,dass du zahlungspflichtig bist so lange die Tochter einer Ausbildung nachgeht,jedoch längstens bis zum 24.Lebensjahr.Sollte dies jedoch nicht der Fall sein ,so endet die Unterhaltspflicht mit erreichen des 19.Lebensjahr also mit 18 Jahren. Ich kann echt nachempfinden das du dich völlig ausgenutzt fühlst. gut wiue aussichtslos darán etwas zu ändern,so lange die Tochter vom anderen Elternteil aufgehetzt wird Ich kenne das aus Erfahrung,da ich auch aus einer Scheidungsbelassteten Familie komme. Ich wünsche dir bei allen weiteren Sachen diesbezüglich viel Glück Marl R.Kolling
Längstens bis sie 27 Jahre alt ist, bist du Unterhaltspflichtig. Ausser sie macht direkt nach der Schule eine Ausbildung, dann nur so lang bis die Ausbildung abgeschlossen hat. Sollte sie allerdings nach der Lehre noch studieren, dann ist die Unterhaltspflicht bis zum 27. Lebensjahr.