Wie lange man zuviel berechnete mietnebenkosten zurückverlangen

Kannst Du Deine Frage etwas präzisieren? Im Normalfall bezahlst Du ja Deine monatlichen Vorauszahlungen und dann gibts eine Jahresabrechnung

3 Antworten zur Frage

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Wie lange kann man zuviel berechnete Mietnebenkosten zurückverlangen?

Generell gilt:
Zu Unrecht gezahlte Beträge kann der Mieter zurückfordern. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Erstellt der Vermieter seine Nebenkostenabrechnung nicht binnen eines Jahres, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen. Selbst wenn man diese irrtümlich bezahlt hätte, könnte man sie wieder zurückfordern.
Im Zweifel hilft der örtliche Mieterbund. Für 40-50 Euro pro Jahr erhält man hier Rechtsberatung vom Anwalt - insbesondere für den Moment des Auszugs wichtig.
Deutscher Mieterbund e.V.: Online Formulare
Auch hier gibts noch ein paar Infos:
http://www.swr3.de/info/magazin/nebenkosten/
du kannst das Geld ca. 2 Monate lang zurückverlangen
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