Wie lange man 15 jahren laut jugnedschutz raus

Wie lange darfst du ausgehen? Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen außer Haus ist ohne Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt: - bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 6 bis 22 Uhr, - ab dem vollendeten 16. Lebensjahr von 5 bis 2 Uhr - ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne Einschränkung. Wie weit dieser Zeitraum ausgeschöpft werden darf, entscheiden die Erziehungsberechtigten. Einen Lichtbild- bzw. Schülerausweis solltest du auf alle Fälle immer bei dir haben. Schulveranstaltungen dürfen von Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auch nach 23 Uhr ohne Begleitung besucht werden. http://kaernten.arbeiterkammer.at/www-878-IP-21685-AD-21685.html#8

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Wie lange darf man mit 15 Jahren laut jugnedschutz raus?