Wie lange lehrer unterricht überziehen
Die Pause steht den Schülern als Erholungszeit zu. Dies ist verbindlich geregelt in § 32 der Schulordnung. Das Überziehen als Ordnungsmaßnahme für die ganze Klasse ist nach § 83 Abs. 3 unzulässig. Andererseits sind die Schüler verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
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