Wie kündige arbeit umzug
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Wie kündige ich meine Arbeit, wegen Umzug?
die Kündigungsfrist dürfte bei 3 Monaten liegen. Im Einvernehmen mit deinem Arbeitgeber geht es aber auch kürzer.
Eine Sperre wird nicht ausgesprochen, wenn dir dein Arbeitgeber kündigt und du dich umgehend bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend meldest.
Hier solltest du dich mit deinem jetzigen Brötchengeber unterhalten, wenn du dich gut mit ihm verstehst.
Ich habe wegen meines Umzugs einen Aufhebungsvertrag gemacht als ich von Meck-Pomm nach München gezogen bin.
Bei der Arbeitsagentur habe ich als Begründung die Gründung einer neuen Familie angegeben und keine Sperrfrist bekommen.
Sprich mit deinem Arbeitgeber über deine Zukunftspläne. Ich denke, man kann sich immer im beiderseitigen Einvernehmen einigen.
Aufhebungsverträge, die außergerichtlich abgeschlossen werden, führen nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes regelmäßig zur Verhängung einer Sperrfrist. Ausnahme: Ohne Aufhebungsvertrag wäre es zu einer wirksamen Kündigung durch den Arbeitgeber gekommen.
Aus dem Tagesspiegel 5/2006
Fage:
Wann kann ich die Stelle wechseln?
Ich habe eine neue Arbeitsstelle in Aussicht, die ich so schnell wie möglich antreten möchte. Allerdings muss ich bei meinem alten Arbeitgeber, da ich zehn Jahre bei ihm beschäftigt bin, eine Kündigungsfrist von fünf Monaten einhalten.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen eines Arbeitsverhältnisses legt § 622 BGB fest. Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Für den Arbeitgeber verlängert sich diese Kündigungsfrist je nach Beschäftigungszeit auf bis zu sieben Monate. Für den Arbeitnehmer bleibt es grundsätzlich bei der kürzeren Kündigungsfrist.
Allerdings regelt § 622 Absatz 4 BGB, dass von diesen Kündigungsfristen durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Nur dann, wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet, kann also auch ein Arbeitnehmer zur Einhaltung einer längeren Kü ndigungsfrist verpflichtet sein. Wenn - wovon im vorliegenden Fall auszugehen ist - die längere Kündigungsfrist auf Grund einer tariflichen Vereinbarung auch für den Arbeitnehmer gilt, dann besteht grundsätzlich nur die Mö glichkeit zu einem früheren Ausscheiden, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist.
Denkbar wäre also, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlägt. In der Regel wird ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der den Arbeitsplatz wechseln will, auch keine Steine in den Weg legen.
Würde der Arbeitnehmer allerdings ohne Einhaltung der Kündigungsfrist seine neue Stelle antreten, bestünde die Gefahr, dass der Arbeitgeber Schadenersatzansprüche geltend machen könnte. Dies wäre dann möglich, wenn dem Arbeitgeber durch das vorzeitige Ausscheiden ein finanzieller Schaden entsteht, z.B. weil kurzfristig kein gleichwertiger Ersatz zu finden ist und Aufträge dadurch nicht erledigt werden. Denkbar wäre ein solcher Schadenersatzanspruch etwa bei einem Bauleiter, der vorzeitig kündigt und dadurch die Fertigstellung eines Baus gefährdet. Foto: promo