Wie ist korrekte vorgehen man ungerechtfertigten personenkontrolle polizei unterzogen werden
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Wie ist das korrekte Vorgehen, wenn man einer ungerechtfertigten Personenkontrolle durch die Polizei unterzogen werden soll?
Noch einmal zur Klarstellung: Es geht um Situationen, in denen eine Personenfeststellung gemäß Polizeigesetz nicht durchgeführt werden darf und um das angemessene Verhalten in solchen Situationen.
Es gibt keine ungerechtfertigten Kontrollen. Die Kollegen haben einen Grund, dich zu kontrollieren, sonst würden sie es nicht tun. Dabei verhältst du dich so, wie du dich jedem anderen Menschen gegenüber auch verhältst.
Es gibt ungerechtfertigte Kontrollen; das wurde hier zur Genüge diskutiert. Dass man sich bei gerechtfertigten Kontrollen, die wegen eines der gesetzlich vorgesehenen Gründe erfolgen, einigermaßen höflich verhalten sollte, steht völlig außer Frage.
Falls du etwas von Jura verstehst und auf deiner Antwort beharrst, erkläre mir bitte Paragraph 26 Abs. 1 des Polizeigesetzes, das in weitgehend gleicher Form für die meisten deutschen Bundesländer zutrifft:
§ 26 PolG Personenfeststellung - dejure.org
Was gibt es daran zu erklären? Die 6 Gründe, warum die Polizei nach DIESEM Gesetz die Identität feststellen kann, stehen ja glasklar darin beschrieben.
Oder reden wir momentan aneinander vorbei?
Was an diesem Paragraphen ist bitte mißverständlich oder erklärungsbedürftig?
Ich glaube auch, dass wir aneinander vorbeireden.
Du hast völlig Recht: Die Gründe sind absolut klar. Wie man sich in solchen Situationen verhalten sollte, ist mir auch klar.
Meine Frage war: Falls die Polizei versucht, die Identität festzustellen, ohne dass ein gesetzlich vorgesehener Grund vorliegt, was kann man dann tun.
Ich kann mir keine Situation vorstellen, wo sich ein Kollege die Mühe und den Stress gibt, jemanden "aus Spaß" zu kontrollieren und dessen Identität festzustellen. Ohne Grund gibt's das nicht. Es ist jedenfalls nicht die Regel. Vielleicht hat der Kollege dir einfach den Grund nicht so dargelegt, dass du ihn verstanden hast. Aber ein Grund bestand mit Sicherheit. Wie gesagt: Aus Spaß tun wir uns so ein Zinnober nicht an.
Als Grund nannte der Polizist: "allgemeine Personenkontrolle". Weiter hat sich zu der Frage gar nicht geäußert. Ich nehme an, den beiden war einfach langweilig während der Nachtschicht. In die Taschen wollten sie auch ohne Angabe eines Grundes hineinsehen. Ich finde ja, sie hätten sich wenigstens einen ausdenken können.
Als du schriebst, es gäbe keine ungerechtfertigten Kontrollen, dachte ich, du meintest das rein logisch - weil jede Kontrolle gerechtfertigt sei. Aber offenbar meintest du eher, dass so etwas nur selten vorkommt. Dann aber hast du meine Frage nicht beantwortet - ich habe mich so sehr bemüht, sie verständlich zu formulieren, deshalb auch die Ergänzung.
Das habe ich schon geschrieben. Höflich und nett, wie immer.
Ja, aber welche Aussage kann man dann auf höfliche Art und Weise machen. Z.B.:
"Entschuldigen Sie meinen Einwand, aber ohne einen Grund sind Sie zu einer solchen Aufforderung nicht berechtigt. Einen schönen Tag noch."?
Wäre die Situation damit gelöst?
Nein. Der Kollege wird dir bei anhaltendem Unverständnis die Sache sicher näher erläutern. Ansonsten hilft auch gern mal eine Beschwerde bei dessen Vorgesetztem. Sollte er tatsächlich einen Fehler gemacht haben, wird er sich dafür verantworten müssen.