Wie ist genau gesetzliche regelung benutzung tauschbörse software overnet
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Wie ist nun genau die gesetzliche Regelung von der Benutzung "Tauschbörse Software" wie overnet?
Download: nicht strafbar, außer wenn illegale Quelle eindeutig ersichtlich
Upload: strafbar, wenn urheberrechtlich geschütztes Material
Die Software als solche ist nicht illegal, auch nicht deren Benutzung.
Allerdings was soll man mit einer Software, die man nicht nutzen will - da es illegal ist - auf seinem Rechner?
Das einzigste legale Argument für diese Programme, downloads von "freien" Stücken.
Aber auch diese kostenlose Downloads bekommt man u. a. auch bei musiclaod.de
Das Downloaden ist legal, da du aber bei den meisten nur downloaden kannst, wenn du auch uploadest, machst du dich strafbar, wenn du urheberrechtlich geschütztes Material runter lädst.
Bedenke aber auch, dass es neben der gesetzlichen Regelung auch noch das Zivilrecht gibt. Der Rechteinhaber kann Dich also auch direkt nerven mit "strafbewehrter Unterlassungserklärung", Schadenersatzforderung und natürlich jeder Menge Anwaltskosten und "Auslagen". Das ist zwar momentan in Deutschland noch nicht üblich, weil er noch keinen Auskunftsanspruch auf Deine IP Adresse hat und daher zur Zeit noch den gerichtlichen Weg gehen muss aber verlassen würde ich mich inzwischen nicht mehr darauf.