Wie hoch lautstärke wohnung ermittle maximalwert überschreite
Doch ab wann wird Lärm objektiv unzumutbar? Das ist in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm definiert. In allgemeinen Wohngebieten darf tagsüber nur ein Dezibelwert von 55 db gemessen, nachts sind es 40 db. In Mischgebieten gilt ein höherer Immissionsrichtwert: 60 db tagsüber, 45 db nachts. Anwohner können durch Blick auf den Flächenutzungsplan sehen, in welchem Gebiet sie wohnen. Der ist aber nicht immer verlässlich. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung. Maßgeblich ist die Lautstärke, die am offenen Fenster des Anwohners gemessen wird. Rührt der Lärm aus dem Schankraum, gilt ein niedrigerer Wert: Laut TA Lärm darf die Geräuschübertragung in Gebäuden tags nicht mehr als 35 db, ab 22.00 Uhr nicht mehr als 25 db betragen. Es gibt in Elektronik-Fachgeschäften handliche, digitale Messgeräte
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