Wie hoch ist tagesspesensatz außendienstler angestelltenverhältnis welchen stufen eingeteilt
Meist üblich: Tagessätze nach Einkommensteuerrecht:
24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens acht Stunden
für Verpflegungsmehraufwand.
Die Unternehmen können statt dessen eigene Reisekostensätze definieren, wobei die Differenz zwischen betrieblich / steuerlich als Werbungskosten oder Einkommen in die Steuererklärung einzusetzen ist.
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