Wie geschäftsname kleinunternehmern gewählt werden

Als Kleinunternehmer gibt esja keine Firmierung, der Name ist also jediglich der Geschäftsname. Kann ich mir Irgendeinen Geschäftsnamen ausdenken, wenn irgendwo ersichtlich ist das ich der Inhaber bin?

11 Antworten zur Frage

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Wie muss der Geschäftsname bei Kleinunternehmern gewählt werden?

Gottes
Bist du dir da sicher? Ich habe gerade eine Homepage gesehen bei der das nicht so ist. Da komme ich nur über das Impressum auf den Inhaber. Den Link kann ich dir wohl per PN schicken.
Seit der Handelsrechtsreform gibt es die von Hand_Gottes beschriebene Vorschrift nicht mehr. Man darf die Kleingewebe-Firma nun also "Hutzibutzi" nennen, auch wenn der Inhaber Max Müller heißt.
Alles zur erlaubten Namensgebung im HGB §17 und hier:
http://www.existxchange.de/expertenartikel-existenzgruendung/recht-und-steuern/welchen-namen-darf-ich-meinem-unternehmen-geben.html
Noch ein schöner Link :
http://www.konstanz.ihk.de/produktmarken/recht_und_fair_play/gewerberecht/Geschaeftsbezeichnung/Geschaeftsbezeichnung.jsp
Aber komplett. Mein Firmenname war letztes Jahr im Sommer aktuell.
Beim Einzelunternehmen kannst Du Dir einen Namen als Zusatz ausdenken, aber der Name des Inhabers muß im Firmennamen vertreten sein.
Bsp MMSB-Max Mütze-Stahl-Bau
Ich hab Quatsch erzählt. siehe unten! Sorry
Wer hat Dich denn letztes Jahr beraten? Die Reform der Namensvorschriften war schon im letzten Jahrzehnt.
Bist du dir da sicher? Ich habe gerade eine Homepage gesehen bei der das nicht so ist. Da komme ich nur über das Impressum auf den Inhaber. Den Link kann ich dir wohl per PN schicken.
Bin mir da eigentlich recht sicher, da ich das Problem selbst hatte
Aber schick mir mal bitte den Link
für , allerdings blicke ich da noch nicht ganz durch.
Meiner Meinung nach hat "Hand_Gottes" mit der Formulierung seiner Antwort doch schon recht, denn es heißt "kennzeichnen das Unternehmen zusätzlich zu dem bürgerlichen Namen des Gewerbetreibenden. Sie können z.B. am Telefon oder in Werbung auch alleine verwendet werden, dürfen aber nicht firmenmäßig gebraucht werden."
Wenn ich also ein Kleingewerbe habe "Hutzibutzi - Max Müller" so dürft ich das Max Müller ja nicht, wie von dkmayer beschrieben, weglassen! Oder sehe ich das falsch?
Da man sonst ja eine Firma sugerieren würde. Mein Wunschgeschäftsname wäre ein Anagramm aus meinem Vor- und Nachnamenmit dem Zusatz Trading & Merchandise, also z.B. "XYZ Trading & Merchandise" Inh. ZYX.
Du musst unterscheiden zwischen rechtlichen, geschäftlichen und sonstigen Regelungen.
Gewerbeanmeldung:
Da kommt Dein "XYZ Trading & Merchandise" gar nicht vor. Deine Gewerbeanmeldung lautet auf Müller, Max. Punkt.
Außenauftritt/Werbung:
Große Schilder, Domainname, Telefonmeldung etc. darf "XYZ Trading & Merchandise" oder "XYZ Trading" heißen.
Rechtlich:
Auf Deinem Briefpapier kann groß Logo und Name "XYZ Trading & Merchandise" sein, darunter muss aber "Max Müller" erscheinen plus Adresse etc.
Deine Domain kann "xyz-trading.de" heißen, registriert muss sie aber auf Max Müller werden.
Ganz einfach


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