Wie einsätze bundeswehr grundgesetz legitimiert

ich bräuchte genau artikel in denen das steht

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Wie sind die Einsätze der Bundeswehr im Grundgesetz legitimiert?

hier werden die Artikel nochmals explizit genannt:
"Bereits das Grundgesetz widerspricht einem weltweiten Einsatz der Bundeswehr, schließlich definiert Art. 115 a den "Verteidigungsfall" eindeutig als Folge eines Angriffs auf das Bundesgebiet. Darüber hinaus nimmt Art. 26 GG das absolute Verbot von Angriffskriegen aus der UN-Charta auf. Auch mit dem NATO-Vertrag von 1949 ist ein klassisches Verteidigungsbündnis begründet worden, das die Bündnispflichten nach Art. 5 ausdrücklich in den Rechtsrahmen von Art. 51 der UN-Charta stellt und territorial begrenzt: Der Angriff, mit dem der Verteidigungsfall ausgelöst wird, muss auf das Gebiet eines Mitgliedsstaates in Europa oder Nordamerika erfolgen; Inseln, Schiffe und Flugzeuge im nordatlantischen Raum "nördlich des Wendekreises des Krebses" eingeschlossen
Der verantwortliche Minister Jung vermißt aber im Grundgesetz eine tragfähige Ermächtigung für Militäreinsätze im Ausland. Deswegen fordert er eine Verfassungsänderung. Langfristig halte er eine neue Definition des Verteidigungs- und des Bündnisfalles im Grundgesetz für wünschenswert, berichtete vor einigen Wochen die Tageszeitung. Die Bundesregierung wolle lange Diskussionen ­ wie die um den geplanten EU-Einsatz im Kongo ­ vermeiden, so die Financial Times Deutschland. Allerdings, so Jung, sei die »öffentliche Diskussion« noch nicht so weit gediehen. Vorerst erwarte er keine Zweidrittelmehrheit für seinen Vorschlag im Bundestag.
Deswegen plädiert er dafür, im ersten Schritt das Grundgesetz dahingehend zu ändern, daß das Militär künftig für die Luft- und Seesicherheit zuständig werde. Das laufe, so die taz , auf die Erlaubnis hinaus, die Bundeswehr auch im Inland einzusetzen. Gemeinsam mit Innenminister Schäuble zeigte sich Jung zuversichtlich, dafür die notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament zu erreichen.
Der Minister schließt aber nicht aus, daß das Grundgesetz in dieser Legislaturperiode gleich mehrfach geändert werden könne. Denn von Januar 2007 an gelte für zusätzliche 1.300 Soldaten, daß sie innerhalb von fünf Tagen an einer EU-Eingreiftruppe beteiligt werden können. Bisher muß das Bundestagsplenum über jeden neuen Auslandseinsatz entscheiden'
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