Wie bundesland gegen nicht vollständig erlassene eu verordnung vorgehen

Ist dies überhauüt möglich? Wenn ja, welchen Rechtsbehelf kann das Bundesland dabei in Anspruch nehmen?

3 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1456 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Wie kann ein Bundesland gegen eine noch nicht vollständig erlassene EU Verordnung vorgehen?

Garnicht. Du kannst auch nicht beim Bundesverfassungsgericht gegen ein Gesetz klagen, dass noch garnicht erlassen wurde.
Es muss doch aber eine Möglichkeit geben, gegen den Erlass vorzugehen. Möglicherweise auch zusammen mit anderen Ländern
Die Bundesrepublik Deutschland kann als EU-Mitgliedstaat gegen diese Verordnung stimmen, wenn sie noch nicht erlassen wurde bzw. wenn die anderen Staaten zustimmen und die Verordnung erlassen wird, die Umsetzung verweigern, weil solche Verordnungen immer über die nationale Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Möglicherweise kann aber die EU gegen ein Mitgliedstaat Strafen verhängen, wenn dieser EU-Verordnungen nicht umsetzt. Bei Rechtsstreitigkeiten haben außerdem Kläger die Möglichkeit, vor dem europäischen Gerichtshof zu klagen, wenn die Anwendung von europäischen Recht verweigert wird.
Gar keine. Eine EU-Verordnung ist durch die Mitgliedsländer in Recht umsetzen.