Wie bucht man geldwerten vorteil g u v

Überhaupt nicht. Einen geldwerten Vorteil hat, wenn dann, der Arbeitnehmer. Und der hat keine GuV, sondern eine Lohnrechnung - in welcher der GWV bruttolohnerhöhend wirkt.

25 Antworten zur Frage

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Wie bucht man einen Geldwerten Vorteil in der G.u.V.?

Privatnutzung Dienstwagen im Wert von monatlich 200,-, bei einem Bruttogehalt von 3.000,- €.
*
Aufwendung Gehalt
Aufwendung GWV
an
Verb. ANA SV
Verb. FiAmt
sonst Ertr. aus GWV
Bank
Aufw. AGA SV
an
Verb. AGA SV
==> SV- und Steuerabzüge sind nur über den Daumen gepeilte Schützwerte
Aber das kann nicht ganz stimmen. Der höhere Brottolohn muss sich in der GuV auswirken.
Indirekt - wenn Du es ganz weit an den Haaren herbeiziehen willst.
Nach welchem Kontenrahmen arbeitest Du denn?
IKR. lass' mich mal überlegen, welches 6-er Konto sich eignet.
Die Konten Nummern sind nicht so wichtig sondern das Grundprinzip.
6250 bzw. 6350
(je nachdem, ob sich's um Lohn- oder Gehaltsempfänger handelt).
Ich schreib's mal ins Antwortfeld.
Mach mal einen vollständigen Buchungssatz:
Einer hat einen Firmenwagen zur privaten verfügung und bekommt ihn angerechnet.
Keine Kontennummern sondern verbale Formulierung.
Na, warte mal. Jetzt war ich kurz neben der Spur.
Ich überleg' mal "laut", und Du denkst mit.
Kommt auf die Art des GWV an.
Haben wir einen privat genutzten Dienstwagen,
buchten wir hierfür ja erst mal Aufwendungen für Afa, ISH, Benzin, Haftpflicht,.
Also kann ich's nicht noch mal als Aufwand buchen.
Muss es aber auf den Bruttolohn mit dazurechnen,
also normal auf 6200 / 6300.
Hier wäre ein gewisser Teil der PKW-Kosten ja also noch mal in der KKL 6.
Ergo doppelt gebuchter Aufwand für das gleiche.
Das wiederum muss über die Erlösseite korrigiert werden. Am besten eignet sich hier 54xx.
5420 hast Du schon belegt mit Eigenverbrauch des Inhabers.
Also wäre das nächstliegende freie Konto die 5430.
Auf der Habenseite des Buchungssatzes durchläuft das Brutto LSt. und SV.
Ja, so geht's insgesamt.
Du buchst erhöht in 6300 oder 6300 auf der Sollseite des Lohnbuchungssatzes,
auf der Habenseite des Lohnbuchungssatzes eben die sonstigen betrieblichen Erlöse, mit denen Du das wieder korrigierst. Denn der AG bekommt den Betrag ja schließlich nicht ausbezahlt.
==> Kannst Du folgen? Dann würde ich in der Antwort zusammenfassen.
Das kannnur ein zusammengesetzer Buchungssatz sein. Der Steueranteil ergibt sich erst aus der Grundbuchung.
Der zu buchende Steuerbetrag wird höher, klar. Welches Gegenkonto wird benutzt um die Bruttolohnerhöhung zu rechfertigen. Sonst fehlt ja was in der Schlussbilanz
WIr kreuzen uns hier dauernd.
So, wie in der Antwortergänzung, stimmt's. Geht ja gar nicht anders.
Am Ende bleibt der AG auf den Dienstwagenkosten sitzen
zzgl. den erhöhten SV-Aufwendungen.
Und der AN zahlt letztlich nur die LST. und SV auf den geldwerte Vorteil, nicht aber die Kosten selbst dafür.
Bilanz?
Löhne tauchen nicht in der Bilanz auf. Ist doch kein Bestandskonto.
ha ha, gibt es wirklich ein Konto Erträge aus GWV? Kann sein, ich lach mich aber schlapp.
Nein, gibt es nicht.
Schrieb ich doch weiter oben.
Deshalb sind ja so unglaublich viele Kontennummern frei.
Schau' mal rein in den IKR http://files.schulbuchzentrum-online.de/onlineanhaenge/files/industriekontenrahmen_2012_1.pdf
Allein zwischen der 5420 und 5429 hast Du ja 9 Konten frei, die Du frei benennen und verwenden kannst.
Wird in der Praxis auch so gemacht. Ist ja so gewollt, sonst würde's in einem größeren Unternehmen viel zu wenig nachvollziehbar sein.
Entscheidend ist doch, dass Du's auch als Ertrag gegenbuchst.
Sonst hättest Du's ja 2x im Aufwand drin,
damit würde der steuerpflichtige ausgewiesene Unternehmensgewinn ja niedriger ausfallen - und spätestens dann würde Dir das FiAmt auf's Dach steigen
Das Gegenkonto muss ein Sollkonto sein, weil Aufwand ein Habenkonto ist. Aber ich habe null Plan wie das zu buchen ist ohne das der AG seinen steuermindernden Vorteil verliert. Eine ertragsseitige Buchung würde aber genau dazu führen. Andererseits wirkt sich eine Neutralisierung durch ertragsseite Buchung nur für den AN aus, aber was ist mit dem Verlust der Nutzung des Wagens für das Unternehmen. Daher fehlt dieser Verlust in der GuV irgendwie.
Mooooooooooment.
Aufwendungen sind immer Sollkonten.
Pass' auf (Himmel - ich hab' eigentlich Feierabend^^):
Das Eigenkapital ist ein Passivkonto, also RECHTS.
Erträge mehren das EKap, werden also auch RECHTS gebucht.
Aufwendungen mindern das EKap, werden also auf die egenseite gebucht.
Bist Du jetzt wieder auf dem richtigen Dampfer?
Was? Du sagst Aufwendungen sind immer Sollkonten. Oh je! Bissl verschwurbelt.
Nein.
Zutiefst logisch.
Im Prinzip ja. Aufwendungen immer links. Erträge immer rechts.
Bis auf wenige Korrekturbuchungen, aber das ist ja nicht der Normalfall.
Alles klar?
Schau' - im Prinzip könntest Du rein theoretisch jeden Ertrag auch direkt ins Konto EKap buchen. Da sie das EKap mehren, kommen sie also auf die Seite, auf der das EKap in der Bilanz steht, mit dazu.
Minderungen des EKap entsprechend auf die Gegenseite.
Nur aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit bist Du angehalten,
Aufwendungen und Erträge separat über
ein Unterkonto des Konto's EKap, die GuV, zu führen.
Ich muss mich grossartig entschuldigen. du hast natürlich recht weil ich grad mal im Dunkelen gestanden hab.
Gut Nacht. Genaues muss ich wohl bei einem Steuerfuzzi erfragen. Irgenwas stimmt da noch nicht genau.
Trotzdem für deine Mühe. Bekommst auf jeden Fall eine sehr gute Bewertung.
Wofür brauchst Du's denn genau? Hast Du ein Unternehmen und weißt nicht, wie Du's verbuchen sollst?
Hm.
PN kannst Du wohl noch nicht schreiben?
Na dann - gute Nacht erst mal.
Meine Paragrafen- und Konten-Tante. tstststs
Hunden hältst Du einen Knochen o.ä. meine Leckerli, die mich immer festbeißen lassen, sind Zahlen und
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