Wie aktuellen verjährungsfristen handwerkerrechnungen leistungserbringung 2000

Mir wurde einmal gesagt, dass nach 2 Jahren eine Leistung nicht mehr abgerechnet werden kann. Daher immer schnell die Rechnung nach der Leistung schicken

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Wie sind die aktuellen Verjährungsfristen bei Handwerkerrechnungen? Leistungserbringung war ca. 2000.

Nach ablauf des Rechnungsjahres nochmal 2 Jahre weiter.
Also Rechnung von z.B. 07/2004 ist diese am 01.01.2007 verjährt, wenn in der zwischenzeit keine neue Rechnung bzw. Mahnung gekommen ist.
standard-verjährungsfrist ist am ende des dritten jahres nach leistungserbringung - wäre also ende 2003
Du kannst höchstens noch andie Vernunft des Kunden appelieren. Rede mit ihm, du hast die Leistung ja erbracht.
Viel Glück
falls du der handwerker bist: schick einfach die rechnung und hoffe darauf, dass der kunde bezahlt. hat er bezahlt, dann kann er das geld nicht als "verjährt" zurückfordern! ER muss die "einrede der verjährung" bringen!
bist du der kunde, dann bring einfach "die einrede der verjährung"! einfach nicht zahlen, weil verjährt ist, reicht nicht