Widerrufs rückgaberecht versandkosten
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Widerrufs- / Rückgaberecht. Versandkosten
Einen Beleg musst Du nicht "angeben", aber Du solltest einen Rücksendebelg für alle Fälle aufheben. Da Dir aber die Rücksendung bereits bestätigt ist, ist der Fall erledigt. Wäre er aber nicht angekommen, dan hättest Du schlechte Karten ohne Beleg.
Wenn du mit Quittung deine Rechnung meinst, dann hast du die vielleicht ja auch per E-Mail bekommen. Bei Online-Bestellungen hat der Händler deine Bestellung aber ja auch noch gespeichert bzw. kannst du die vielleicht ja noch in einem Kundenaccount einsehen, sodass es eigentlich keine Probleme geben kann.
Außerdem hat der Verkäufer den Erhalt der Ware ja bereits bestätigt. Somit müsste es wohl, wenn nichts anderes angegeben war, erledigt sein.
Hallo,.
Mit Quittung meinte ich den Kaufbeleg für das Paket
Ob ich das zwingend brauche, um die Rücksendekosten zu erhalten.
Wobei der Käufer schon bestätigt hatte, dass das Paket angekommen sei.
Dann ist alles klar, da du eine schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer hast.
Der Sendebeleg wäre schon hilfreich,denn wenn dein Händler den haben will und du ihn nicht hast,kann er es ablehnen ihn zu erstatten,aber ich denke er wird ihn gar nicht brauchen.Wenn ja hast du leider Pech.