Werden reisekosten erstattet man vorstellungsgespräch krank ist

ich musste einen Flug buchen und hatte das vorher mit dem potentiellen Arbeitgeber abgeklärt. kann man da wirklich nichts machen?

10 Antworten zur Frage

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Werden Reisekosten erstattet, wenn man zum Vorstellungsgespräch Krank ist?

ganz bestimmt nicht,du warst ja nicht da, also hattest du keine Auslagen die der Zurückerstattung warten
Wenn du keine Reise angetreten hast, kann dir auch keiner die Kosten oder Spesen erstatten.
Wenn du ein Flug gebucht und bezahlt hattest, wird es ohne Reiserücktritt-Versicherung schwierig.
Vielleicht mit dem Krankenschein mal versuchen, ob du was erreichst wegen einer Rückerstattung.
Nein, weil man dann nicht dort erscheint.
Kommt drauf an, ob du eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen hast
Die Versicherung greift aber nur, wenn die Reise gebucht und bezahlt war
Erst wenn du zu einem Vorstellungsgespräch erscheinst musst du dir dort unterschreiben lassen, dass du dort warst und erst dann erhältst du beispielsweise vom Amt deine Kosten erstattet.
Wenn es übers Amt läuft.klar.
Aber hier hatte ich ja eine Bestätigung vom potentiellen Arbeitgeber.
ich versuchs indem ich einen Krankenschein einreiche.vielleicht krieg ich zumindest einen Teil zurückerstattet.
Reisekosten zu einem Bewerbungsgespräch werden, sofern da vorher erklärt wird vom potentiellen ARBEITGEBER ersetzt! Nicht nur vom "Amt"!
Wenn du dich irgendwo bewirbst, und du zb noch und Arbeit bist, und die Bewerbung ist ein gutes Stück weg, sollte man unbedingt darauf hinweisen, und nach Erstattung fragen! Weiß kaum wer: aber der potentielle AG muss das übernehmen
Du kannst einen Teil der Kosten zurückfordern.
Rechtsanwalt Jan Bartholl Münster | Tipps und Hilfe für Verbraucher: Erstattung der Flugkosten bei Nichtantritt des Fluges
uij! Schwere Frage!
Vorstellungsgespräch: Wer trägt die Kosten? | Monster.de
Was heißt, das der Arbeitgeber deine Kosten für das Bewerbungsgespräch ersetzen muss
Dagegen steht
Vorstellungsgespräch: Wer nicht erscheint, bekommt auch keine Fahrtkosten erstattet - BSP Rechtsanwälte Berlin - Arbeitsrecht
Was aber bei dir nicht zutrifft, da sdu entschuldigt nicht anwesned warst.
Ich würde also mal sagen, dass du zumindest einen Teil der Kosten erstattet bekommst.
Abhängig von der Höhe der entstanden Kosten, würde ich aber mal stramm einen Anwalt empfehlen
Ich denke auch, das es von Bedeutung sein dürfte, ob du eine Ersatztermin erhalten hast.