Werden menschen rechtsstreit verfahrenshilfe beantragen staat stich gelassen
Eine Freundin von mir hatte heute eine Verhandlung mit ihrem ehemaligen Vermieter,bei der ich als Zeugin aussagen mußte.Es ging darum,daß besagte Wohnung von Schimmel befallen war und meine Freindin vorzeitig mit den Kindern ausziehen mußte.Die Kinder waren bereits an den Atemwegen erkrankt.Es ging auch darum,daß der Vermieter die ganzen Monate zuviel Wohnraum berechnet hatte.Der Streitwert belief sich auf 2300 Euro.Nun wurde meine Freundin während der Verhandlung fast schon gezwungen einen Vergleich einzugehen,da ein weiteres Verfahren dem Staat weitere Kosten verursacht hätte.
Meine Freundin hat sich auf den Vergleich eingelassen.Sie bekam weder ihre Kaution zurück,noch den Ausgleich für die zuviel berechneten Quadratmeter Wohnraum.
Nun meine Frage:Ist es in Deutschland immer so,daß sozial schwächere Personen ihr Recht aberkannt bekommen?
Was ist mit dem Grundgesetz,daß jeden Menschen gleichstellt?
8 Antworten zur Frage
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Werden Menschen,die in einem Rechtsstreit Verfahrenshilfe beantragen,vom Staat im Stich gelassen?
Ein Vergleich ist immer so eine Sache. Wenn man sich einmal darauf einlässt, hat man im Nachhinein kaum Chancen sein Recht zu bekommen. Nach deiner Beschreibung hatte deine Freundin scheinbar keinen Anwalt, der sie vertreten hat. Er hätte davon ausgehen müssen, dass die Anklage in erster Instanz abgewiesen werden kann bzw. deine Freundin kein Recht bekommt. Für diesen Fall gehts an nächst höhere Gericht, dass sich aber nur lohnt, wenn die Aussichten auf Erfolg sehr hoch sind, denn die Kosten steigen dementsprechend an.
Kleine werden heutzutage immer abgezockt und die Straftäter bekommen mehr Rechte als die Kläger. Traurig aber wahr
Sie hatte einen Anwalt und gerade der hat sich überhaupt nicht für ihre Rechte eingestzt.
Was ist das für ein Anwalt? Er hatte es scheinbar nur auf sein Honorar abgesehen. Für deine Freundin tut mir das sehr leid.
Ich würde bei einem anderen Anwalt den Fall schildern und fragen, ob er es für sinnvoll erachtet, weiter zu gehen. Für die Atemwegserkrankungen der Kinder, wäre sicher eine Beischeinigung des Kinderarztes sinnvoll, wenn nicht schon geschehen.
Unter diesen Gesichtspunkten wäre es mir ein Bedürfnis, dem Ex-Vermieter wieder vor Gericht zu bringen. Es kann nicht sein, dass der sein Recht auf Kosten der Kinder bekommt, ganz abgesehen für die überbezahlte Miete.
Weißt du,sie hatte ein Attest vom Arzt,aber das war dem Richter zu wenig.Ihr wurde gesagt,sie hätte zu diesem Zeitpunkt einen Sachverständigen vom Gesundheitsamt kommen lassen müssen,der die Schimmelsporen untersucht.
Das beste ist ja,daß in dieser Wohnung zur Zeit eine alleinerziehende Frau mit drei Kindern lebt.Meine Freundin hat mit dieser Frau telefonischen Kontakt aufgenommen und diese Familie hat jetzt dieselben Probleme mit der Schimmelbildung.Sie hätte auch gegen den Vermieter ausgesagt,wurde aber nicht vorgeladen.
Der Anwalt meinte,wenn das wirklich der Fall ist,dann müsste erstmal bewiesen werden,daß es dieselben Schimmelsporen sind als bei meiner Freundin.
Da greift man sich doch auf den Kopf,oder?
Meine Freundin hat das Geld nicht um das das Ganze nochmal anzufechten.Eine Verfahrenshilfe würde sie auch nicht mehr bekommen.
Mich hat das Ganze so mitgenommen,daß ich Günter Jauch von Stern-TV angeschrieben habe.Die haben jetzt aber Urlaubspause.Mal gucken ob er sich meldet.
GLG
Das ist echt eine Frechheit, dass der Richter das Attest nicht anerkennt. Kinder sind unsere Zukunft und Gesundheit geht alle was an. Man da krieg ich auch gleich Wut im Bauch.
Der Anwalt deiner Freundin hätte die Frau als Zeugin vorladen müssen, zumindest beim Richter melden, dass er eine weitere Zeugin hat. Natürlich sind das diegleichen Schimmelsporen. Warum sollten das denn andere sein, so ein Quatsch. Ich würde gar nichts zahlen, eher würde ich Privatinsolvenz anmelden als dem Idioten von Vermieter noch einen Cent zukommen zu lassen. Frechheit
Der Vermieter forderte von ihr drei Monatmieten,da sie wegen dem Husten ihres Kindes vorzeitig ausgezogen ist.Die muß sie durch den Vergleich ja nicht mehr bezahlen.Sie hat aber auch die Kaution nicht mehr zurück bekommen und durch die falsche Größenanzahl der Wohnung ging es insgesamt um einen Streitwert von 2300 Euro.Für meine Freundin viel Geld.
Aber wie schon gesagt.haste nix,biste nix
Da kann man nur hoffen, dass das Kind nicht noch Pseudokrupp bekommt, denn das ist sehr schlimm und kann nie wieder weggehen. Tut mir sehr leid für das Kind, besonders unter diesen Umständen. Kinder können sich weder wehren noch bekommen sie Rechte. Traurig!
einen schönen Abend und Sonntag noch
Du hast mich auf eine Frage gebracht und schau dir die Antworten und Kommentare mal an, besonders die Kommentare bei boesi1.
Rechtsanwalt gleich Rechtsanwalt?
Der Grundsatz, dass alle gleichgestellt sind, ist so ein feuchter Traum auf einem Stück Papier. Das ist doch nichts Neues.