Welches amt ist zuständig
Hallo, ich würde gerne wissen welches Amtseid mir zuständig ist, ich gehe jetzt am 17.06 in die Charité für einen stationären Aufenthalt, ich bin noch bis 30.06 angestellt und werde wohl nicht verlängert werden, Krankengeld fällt bei mir auch weg weil ich dann, wenn 7 Wochen um sind, nicht mehr berufstätig bin. Muss ich also zum Jobcenter wegen Harz 4 oder erst zur Agentur für Arbeit? Ich war leider nur 11 Monate angestellt und kein Jahr.
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Welches Amt ist zuständig?
Agentur für Arbeit
Anwartschaftszeit - www.arbeitsagentur.de
Ich kann das nur aus eigener Erfahrung beantworten.
Ich hatte nach einem Unfall mit Trümmerbruch Wirbelsäule eine wirklich lange Krankphase mit Reha.
In der damaligen Firma war ich gerademal 4 Wochen beschäftigt.
Natürlich haben die mich gekündigt.
Die ganze Zeit wurde aber das komplette Krankengeld gezahlt, erst mit Ende des Krankengeldes musste ich kurz zum AA.
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Leider fehlt in deiner Frage eine Info:
Ist das dein erstes Arbeitsverhältniss? Dann könnte das natürlich ganz anders aussehen als bei mir damals, denn ich war ja schon viele Jahr vorher in Lohn und Brot.
Vorsichtshalber bei deiner Krankenkasse informieren.
Wenn du beim AA fragst schickens dich sowieso dahin, die sind wenns ums bezahlen geht vorab "selten zuständig".
erst einmal zur Agentur für Arbeit -
Kurze Anwartschaftszeit
Sie können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auch erfüllen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben. Diese „kurze“ Anwartschaftszeit kann erfüllt werden, wenn
Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben und
es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von Vornherein auf nicht mehr als zehn Wochen befristet waren, und
Ihr Bruttoarbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten, gerechnet vom letzten Tag Ihrer letzten Beschäftigung an rückwärts, die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV nicht überstiegen hat und
Sie der Agentur für Arbeit diesen Sachverhalt darlegen und nachweisen.
Die Regelung für die Erfüllung der kurzen Anwartschaftszeit ist auf die Zeit bis 31.12.2015 befristet -
Anwartschaftszeit - www.arbeitsagentur.de
Welches Amt ist zuständig wenn man einen Verein gründen möchte
Hallo und guten Abend!
für die schnellen Antworten, Ihr habt mir einiges an Sucharbeit erspart.
Hallo, Du brauchst erst einmal eine Satzung aber das wird dir die junge Dame auf dem Vereinsregister alles schon sagen. In der regel ist es auf dem Amtsgericht. Bei mir hatt sie alles erklärt und das weitere veranlast. war echt einfach!
Du solltest Dir vieleicht noch eine Satzung von einem anderen Verein holen um zu schauen wie die es so gemacht haben
Viel erfolg
Gründung eines Vereines
http://www.vereinsknowhow.de/organis/vrn000.htm