Welcher größe gewicht benötigt man kindersitze
Nach § 21 der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder mitgenommen werden. Kinder, die jünger als 12 Jahre alt, aber größer als 150 cm sind, dürfen demnach ohne Kindersitz transportiert werden, ebenso Kinder, die älter als 12, aber kleiner als 150 cm sind. In letzterem Fall empfiehlt die Polizei jedoch dennoch die Verwendung eines Kindersitzes, um die passgerechte Führung des Sicherheitsgurtes zu gewährleisten.
Kindersitze müssen amtlich genehmigt und geeignet sein. Die amtliche Genehmigung erfolgt durch die Vergabe nach der ECE-Regelung Nr. 44 an den Hersteller.
Ab April 2008 dürfen nur noch solche Kindersitze genutzt werden, die nach ECE44/03 oder höher geprüft sind. Ob dies der Fall ist, erkennt man an den ersten zwei Ziffern der 8-stelligen Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen ECE-Prüfsiegel, denn diese zeigen die Prüfversion an. Beginnt die Nummer mit 00, 01 oder 02, so ist der Sitz veraltet. Bei 03 oder 04 ist der Sitz zulässig, wobei 03 technisch gleichwertig mit 04 ist. Geeignet sind die Kindersitze, wenn diese dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechend ausgeführt sind. Nach ECE Nr. 44 unterscheidet man
Klasse 0: bis zu einem Gewicht von 10 kg
Klasse 0+: bis zu einem Gewicht von 13 kg
Klasse I: von 9 bis 18 kg
Klasse II: von 15 bis 25 kg
Klasse III: von 22 bis 36 kg
Klasse I-3 von 9 bis 36 kg
Die Gewichtsangaben sind Maximalwerte.
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