Welchen strafen jemand rechnen tiere jagt aussterben bedroht unter schutz stehen
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Mit welchen Strafen muss jemand rechnen, der Tiere jagt, die vom Aussterben bedroht sind und unter Schutz stehen?
Artenschutz international
Der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten und ihrer Produkte ist einer der Hauptgründe, warum viele Bestände in ihren Ursprungsländern mehr und mehr zurückgehen. Außerdem können sich die wenigsten exotischen Organismen an die Klimaverhältnisse in Mitteleuropa gewöhnen. Viele überleben nicht einmal den Transport. Durch überlegten Souvenirkauf kann jeder Urlauber zum Artenschutz beitragen und sich selbst viel Ärger ersparen.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommenwww.cites.org/eng/disc/text.shtmlregelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und ihrer Produkte. Die Umsetzung der Konvention soll über 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die vom internationalen Handel bedroht sind, vor dem Aussterben schützen. In Österreich ist das Übereinkommen, das ein umfassendes Kontrollsystem für den Handel mit bedrohten Arten vorsieht, seit 1982 in Kraft. Der Strafrahmen für Verstöße bewegt sich zwischen 726 € und 36.336 €. Für besonders schwere Verstöße drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
EU Verordnungen und österreichische Bundesgesetze
Für die Umsetzung von CITES bzw. der EU-Verordnung sind nationale Gesetze erforderlich. In Österreich wurden dazu die entsprechenden EU-Verordnungen zu Bundesgesetzen erklärt.
Artenhandelsgesetz
Artenkennzeichnungsverordung
Tierschutzgesetz
Tierhaltungsverordnung
Anlagen zur Tierhaltungsverordnung
EU-Verordnungen und Richtlinien
Hier finden sie die Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union zur Regelung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, inklusive der Dokumentenerfordernisse und anderer Auflagen für den Transport lebender Exemplare.
http://cites.lebensministerium.at/
kommt auf das land an in dem er jagt. der abschuss ist oftmals nur in dem land genehmigt. nimmt er das fell eines tigers mit braucht er ein ursprungszeugnis. und hier wird es heikel , hängt davon ab auf welcher liste das tier dann steht.
naja hier in deutschland hat es einen tierarzt 10.000 euro gekostet weil er einen alten, gefährlich agressiv gewordenen tiger eines zirkusses eingeschläftert hat, ohne das veterinäramt vorher um erlaubnis zu fragen.toll kann ich da nur sagen, ist aber unser gesetz. Ich durfte auch auf die amtttiere warten bis ich eine dahinsterbenden bären endlich erlösen durfte.
Es kommt drauf an, in welchem Land er sich befindet und wieviel Geld er sein Eigen nennt.
Grundsätzlich gilt, ein armes Schwein kommt in den Knast. Ein reicher Großwildjäger kann sich freikaufen.
, MM