Welchen argumenten verhinderte pharmaindustrie einführung positivliste arzneimittel deutschland

Die Argumente, die gegen den neuerlichen Vorstoß zur Einführung einer Positivliste sprechen, sind im wesentlichen bekannt. So bezweifelt beispielsweise der Verband aktiver Pharmaunternehmer die Wirksamkeit einer solchen Liste für Einsparungen bei der Arzneiverordnung. In anderen Ländern habe man die Erfahrung gemacht, daß trotz Positivlisten die Verordnungskosten konstant gestiegen seien. Ein erhebliches Manko der Positivliste sieht der VAP in der Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit, denn die Auswahl der "gelisteten" Medikamente werde zu einem großen Teil aus ökonomischen Gründen getroffen. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller verbindet eine Positivliste unterdessen in erster Linie mit dem Begriff "Innovationshürde". Wenn ein neues Institut über die Kriterien der herkömmlichen Arzneimittelzulassung hinaus zusätzlich den therapeutischen Nutzen beurteilen solle, bringe dies nur Bürokratie und Zeitverzögerung. So bestehe die Gefahr, daß ein neues Medikament mit neuen therapeutische Chancen zur Behandlung schwerer Krankheiten zwar zugelassen, aber für den Patienten dennoch nicht verfügbar sei, "weil das Entscheidungsgremium zur Positivliste in den nächsten Wochen gerade nicht tagt". Ähnliche Bedenken erhebt die ABDA. Ohne eine schnelle Aktualisierung der Positivliste stünden innovative Medikamente den GKV-Versicherten erst später zur Verfügung als in anderen Ländern, sagte Hans-Günter Friese. Der Präsident der Apothekerverbände glaubt, daß die Einführung einer Positivliste "mit vielen Fallstricken verbunden ist", die sich zu Lasten der Patienten auswirken könnten.

3 Antworten zur Frage

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Mit welchen Argumenten verhinderte die Pharmaindustrie, die Einführung einer Positivliste für Arzneimittel in Deutschland?

Die Einordnung in die Liste erfolgt nach statistischen Werten, Einzelerfolge bei spezialfällen bleiben unberücksichtigt.
Die Liste ist eigentlich auc nicht nötig, da der Apotheker bei Kassenpatienten das günstigste Medikament mit dem verordneten Wirkstoff ausgeben muss.
Somit muss man nicht zusätzlich eine Liste einführen, welche günstige Arzneimittel aufzeichnet.
Eine Positivliste für Arzneimittel enthält Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Die Auswahl der Medikamente erfolgt dabei sowohl nach therapeutischen Gesichtspunkten wie hohem therapeutischen Nutzen und Bewährungsgrad als auch anhand von wirtschaftlichen Aspekten wie dem Verhältnis aus Kosten und Nutzen.
Quelle: Wiki
Des Weiteren frage ich mich, seit wann Ärzte nur noch Wirkstoffe verschreiben anhand derer die Apotheken dann eigenmächtig eine Medikamentenauswahl treffen?
Die in Deutschland 1992 im Gesundheitsstrukturgesetz geplante Einführung einer Positivliste ist trotz mehrerer Anläufe nicht umgesetzt worden. Die Beschließung eines Arzneimittel-Positivlistengesetzes wurde zuletzt 2003 zurückgestellt.
Zu deiner Frage: Seit der Aut-idem Regel, verankenert im AABG vom 1. April 02.
Vorher war es dem Artzt überlassen ob er den Medikamentennarmen oder den Wirkstoff verschreibt.
Seit diese Gesetz ist es die Regel, dass der Artzt bei Kassenpatienten nur noch den Wirkstoff mit Dosierung angibt.
Es gibt natürliche Außnahmen, wenn der Artzt gleich ein Medikament aus dem unteren Preisdrittel verschreibt, kann er auch den Handelsnamen verwenden.
Bei älteren Leuten mit langzeitkrankheiten oder Allergien gegen Hilfsstoffe kann der Artzt auch teurere MEdikamente mit selben Wirkstoff verschreiben.