Welche schulische voraussetzung muß mitbringen ausbildung erzieherin absolvieren

Schulische Vorbildung - rechtlich Nach den landesrechtlichen Regelungen wird vorausgesetzt: * ein mittlerer Bildungsabschluss * oder ein im jeweiligen Bundesland als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss * oder die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einem einschlägigen, mindestens viermonatigen Praktikum Für Teilzeitausbildungen ist häufig der Hauptschulabschluss ausreichend, dafür wird in der Regel eine längere einschlägige Berufstätigkeit gefordert." Dieser Auszug stammt von: http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=9162 unterdem Menüpunkt Ausbildung - Zugangsvoraussetzungen weitere Infos über den Beruf sind auf der Seite ebenfalls vorhanden

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Welche Schulische Voraussetzung muß ich mitbringen um eine Ausbildung zur Erzieherin zu absolvieren?