Welche ist korrekte anrede

a) "Sehr geehrte Frau Fürstin von Hinckelstein" b) "Sehr geehrte Fürstin von Hinckelstein" Für begründete Antworten wäre ich dankbar.

11 Antworten zur Frage

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Welche ist die korrekte Anrede?

Adelstitel "zusammenbauen"
Der Name eines Adeligen in der Anschrift lässt sich nach folgendem Muster zusammenbauen:
Die Anschrift bei Adeligen - moderner Aufbau
Herr/Frau Vorname Adelstitel von Nachname
Herr
Herr
Frau
Frau Cornelius
Leopold
Sophie
Charlotte Freiherr
Baron
Gräfin
Herzogin v.
v. und zu
v.
v. und zu Rosenau
Klausewitz
Großendorff
Altenburg
Dieser Aufbau ist nach modernem deutschem Namensrecht korrekt, das den Adelstitel als Namensbestandteil definiert. Halten Sie sich am besten daran.
Adelstitel - Alter Aufbau
Wundern Sie sich aber nicht, wenn Ihnen hin und wieder eine Anschrift begegnet, die anders aussieht: Das traditionelle Namensschema ist nämlich noch nach wie vor möglich - und durchaus verbreitet. Dabei ersetzt der Adelstitel die Bezeichnung "Herr/Frau".
Die traditionelle Anschrift ist folgendermaßen aufgebaut:
Adelstitel Vorname von Nachname
Freiherr
Baron
Gräfin
Herzogin Cornelius
Leopold
Sophie
Charlotte v.
v. und zu
v.
v. und zu Rosenau
Klausewitz
Großendorff
Altenburg
Die Anrede = die Kunst des Weglassens
Graf, Baron, Freiherr - Adelstitel sind Bestandteil der Anrede. Rechtlich gelten Adelstitel in Deutschland als Teil des Namens. Trotzdem sind sie nicht so einfach zu handhaben wie normale Namen.
Ein paar Besonderheiten haben sich aus früheren Zeiten erhalten: Grafen und Barone spricht man ohne das sonst geläufige "Herr" und "Frau" an. Auch das "von und zu" fällt bei der direkten Anrede weg.
Also schreiben Sie:
Sehr geehrter Graf Bismarck
Sehr geehrte Gräfin Bismarck
Sehr geehrter Baron Eggstayn
Sehr geehrte Baronin Eggstayn
Eine Besonderheit gilt dem Titel "Freiherr", "Freifrau" oder "Freiin" . Hier fällt in der Anrede der Adelstitel weg, dafür bleibt das "v." bestehen.
Beispiele:
Name = Benedict Freiherr v. Thurner
Korrekte Briefanrede: Sehr geehrter Herr v. Thurner
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Sehr geehrte Frau Fürstin von Hinkelstein
Soviel Zeit muss sein.
Wobei man sagen muss, dass sich deine Antwort "Sehr geehrte Frau Fürstin von Hinkelstein" nur auf die Anschrift auf Briefen bezieht, nicht aber auf die schriftliche oder mündliche Anrede.
In der Anrede müsste es heißen: Sehr geehrte Fürstin von Hinckelstein
Heute ei9n Durcheinander.
1 richtig.
2) Im respektvollen Briefverkehr darf noch geadelt werden. Stammt die v. H. aus ehemals königlichem Hause, ist sie " Königliche Hoheit"
3) Das Herr oder Frau bei Adelstiteln war wegzulassen. "Herr Baron" ist ein Fehltritt aus alten Heimatschnulzen. So wäre b.
Titel: Fürstin
Anschrift: Frau
Amalie Fürstin zu Stein
schriftl. Anrede: Sehr geehrte Fürstin zu Stein
mündl. Anrede: Fürstin Stein
Universität Leipzig: Universitätsverwaltung
Schönen Abend und
Hallo esse-est-percipi!
b) "Sehr geehrte Fürstin von Hinckelstein"
Begründung 1:
Steht so als Vorschlag für eine korrekte Anrede auf diversen Websites .
Begründung 2:
"Frau" ist unnötig - "Fürstin" zeigt ja das Geschlecht an. Zudem kann wahrscheinlich hinter "Frau" nicht einfach der Titel folgen - das sähe sonst so aus, als wäre "Fürstin" der Vor- oder Nachname.
Begründung 3:
Eine Rolle könnte noch spielen, dass "von Hinckelstein" auch keinen Nachnamen darstellt, sondern Teil des Titels ist.
Aber da muss ich noch drüber nachsinnen.
Interessante Frage, auf jeden Fall
Ich habe mich parallel 'mal beim BMI erkundigt; von dort erhielt ich folgende wertvollen Hinweise:
Alle adelsrechtlichen Privilegien wurden durch Art. 109 Abs. 3 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 aufgehoben. Dies ist auch Ausfluss der Bestimmung des Art. 109 Abs. 1 und 2, wonach "alle Deutschen vor dem Gesetze gleich " und "Männer und Frauen grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten ". Die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung geführten Adelsbezeichnungen wurden Bestandteil des Familiennamens. Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung gilt gemäß Art. 123 des Grundgesetzes als einfaches Bundesrecht weiter .
Dies bedeutet, dass ehemalige Adelsbezeichnungen nur als Teil des Familiennamens gelten und nicht mehr verliehen werden dürfen. Inhaber von Familiennamen, zu deren Bestandteil eine ehemalige Adelsbezeichnung gehört, werden daher in Anschrift und Anrede mit dem vollständigen Namen genannt.
In der Anschrift ist daher folgende Reihenfolge bei der Namensnennung üblich: Anrede, Akademischer Grad, Vorname, ehemalige Adelsbezeichnung, Familienname. Beispiel: "Herrn Dr. Theo Graf von Hinckelstein".
Für die Anrede in einem Brief bedeutet dies zum Beispiel: "Sehr geehrte Frau Fürstin von Hinckelstein" (im gesellschaftlichen Bereich wird die schriftliche Anrede vielfach noch wie folgt gefasst: "Sehr geehrte Fürstin von Hinckelstein").
Anredeformen wie "Königliche Hoheit", "Hoheit", "Durchlaucht" und dergleichen haben keine rechtliche Grundlage. Das Recht auf solche Prädikate wurde beispielsweise in Preußen aufgehoben durch § 1 Abs. 2 Nr. 3 des "Gesetzes über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920", Pr.GS S. 367. Diese Anredeformen wurden auch nicht Namensbestandteil; sie dürfen weder als solche noch als Berufsbezeichnung in die Personenstandsbücher eingetragen werden.
Ja, so stand es doch auch im Internet. Ich schätze mal, deine Infos hast du auch aus dem Internet und nicht vom Büro des Bundesinnenministers, oder? Bitte dann noch Link nennen.
Ich dachte, deine Frage sei eine Testfrage gewesen, denn die gesuchten Infos ließen sich relativ leicht ergooglen.
War's doch keine Testfrage?
Nein es war natürlich keine Testfrage. Die Infos hat mir das Protokollreferat geschickt, wahrscheinlich haben sie aus ihrem eigenen Dokument abgeschrieben.
Ja, damit könntest du Recht haben. Schau mal auf S.19 des Ratgebers für Anreden und Anschriften des BMI :
http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Ministerium/Protokoll/Ratgeber__fuer__Anschriften__und__Anreden,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Ratgeber_fuer_Anschriften_und_Anreden.pdf
Ich würde den Adelstitel als Ausdruck meiner Gesinnung unterschlagen. aber korrekt wäre wohl »Sehr geehrte Fürstin von Hinckelstein! Haben Sie je von der französischen Revolution gehört?«.
Hallo!
Möglicherweise hilft dir dabei das hier weiter:
Anrede – Wikipedia
Ich bin mir aber nicht sicher, daher nur ein kleines Comment
Am besten, man kennt ihre Spitznamen, die haben die nämlich alle zuhauf: liebe Bussi, lieber Poldi, lieber Franzi.