Welche folgen rechte pflichten verkäufer annahmeverzug käufers zweiseitigenhandelskauf

Ein Möbelhersteller liefert seine Möbel an ein Möbelhaus. Das Möbelhaus verweigert die Annahme aus Liquiditätsgründen und fordert die Einräumung eines Zahlungsziels von 3 Monaten, unter dieser Bedingung würde das Möbelhaus die Möbel sofort annehmen.

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Welche Folgen, Rechte und Pflichten hat der Verkäufer bei Annahmeverzug des Käufers im Zweiseitigenhandelskauf?

Nun weißt du das die kein Geld haben. Da das Möbelhaus dieses offen zugibt und um ein 3 Monatiges Zahlungsziel bittet scheint es das diese der Meinung sind das sich die Finanzielle Lage bis dahin gebessert hat. Ich finde das ist ein Faires verhalten. Als Gewerbetreibender hat man auch Möglichkeiten sich nach der Finanziellen Situation seines Kunden zu erkundigen. Verpflichtet bist du nicht, ist es ein großes Namenhaftes / Bekanntes Geschäft und habt Ihr schon eine Längere Geschäftsbeziehung würde ich mir das überlegen.
Die Rechten und Pflichten sind die selben die auch gelten würden wenn du Geliefert hättest wie bisher.
Man kan auch denken man setzt auf ein Sinkendes Schiff. Die Entscheidung liegt bei dir
.
Diese Aussage gibt mein eigenes Rechtsempfinden wieder. Keine Gewähr auf Richtigkeit.
Möbelhaus ist zur Abnahme verpflichtet. Da zu den vereinbarten Konditionen verweigert, kann der Lieferant Schadensersatz verlangen und den Kaufpreis einfordern. Im Falle der Klage sollte zusätzlich der Antrag gestellt werden:
Es wird festgestellt, daß sich d.
Beklagte in Annahmeverzug
befindet.
Dann kann auch ohne Lieferung auf Zahlung des Kaufpreises vollstreckt werden.
Schadensersatz umfaßt den gesamten Verzugsschaden aus dem gleichzeitig vorliegenden Schuldnerverzug , der allerdings so niedrig wie möglich zu halten ist. Neben den Zinsen wäre hier v.a. an Rechtsanwalstkosten für die Beitreibung zu denken, falls solche anfallen.
Im übrigen besteht das Recht zum Selbsthilfeverkauf nach § 383 BGB.