Welche eintragung karl marx städter ausweis geburtsort
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Welche Eintragung hat ein Karl-Marx-Städter im Ausweis, als Geburtsort?
Wenn er zu DDR-Zeit dort, also in Karl-Marx-Stadt geboren ist. Was steht jetzt auf dem Ausweis?
Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 1965 geborene Klägerin beantragte, daß in ihrem Personalausweis als ihr Geburtsort nicht "Karl-Marx-St J Chemnitz", sondern lediglich "Chemnitz" eingetragen wird. Dies begründete sie damit, daß sie in der ehemaligen DDR starken Repressalien ausgesetzt gewesen sei und sich daher diskriminiert fühle, wenn in ihrem Personalausweis der von der DDR eingeführte Ortsname "Karl-Marx-Stadt" eingetragen sei. Chemnitz war am 10.5.1953 von den zuständigen DDR-Behörden offiziell in "Karl-Marx-Stadt" umbenannt und noch zur Zeit der ehemaligen DDR auf Grund des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17.5.1990 für die Zukunft rückumbenannt worden. Der Antrag der Klägerin wurde unter Hinweis auf die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Personalausweisgesetze in Verbindung mit der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörde abgelehnt. Daraus ergebe sich, daß bei einer Umbenennung eines Ortes der Name in der zur Zeit des Eintritts des damaligen Personenstandsfalles amtlich festgelegten Schreibweise anzugeben sei. Der neue Ortsname solle unter Voranstellung des Wortes "jetzt" hinzugefügt werden. Der von der Klägerin dagegen eingelegte Widerspruch und ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe blieben erfolglos. Mit der zugelassenen Berufung verfolgte die Klägerin ihr Begehren weiter. Sie berief sich zur Begründung u.a. auf ihre Grundrechte, hielt die 1953 erfolgte Umbenennung ihres Heimatortes durch die DDR-Behörden für nichtig und verwies weiter auf die insoweit unterschiedliche Verwaltungspraxis der Behörden in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Viertel der Bundesländer würden das Gesetz in ihrem Sinne handhaben.
Der Senat wies die Berufung zurück und bestätigte damit die Entscheidung der 1. Instanz. Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich: Der einzelne könne verlangen, daß die Rechtsordnung seine personenbezogenen Daten als Teil und zugleich Ausdruck seiner Identität und Individualität schütze und respektiere. Danach habe die Klägerin einen Anspruch auf Eintragung ihres Geburtsorts in ihren Personalausweis mit der zutreffenden Ortsbezeichnung. Die Frage, wie der Geburtsort zu bezeichnen sei, wenn die heutige Bezeichnung von der zum Zeitpunkt der Geburt abweiche, ergebe sich nicht unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut. Bei der Auswahl der Bezeichnung sei entscheidend auf Sinn und Zweck der Angaben abzustellen. Die personenbezogenen Angaben im Personalausweis dienten ausschließlich der zweifelsfreien Identitätsfeststellung des Ausweisinhabers. Dazu seien hier grundsätzlich die Ortsbezeichnungen Chemnitz, Karl-Marx-Stadt und die der Verwaltungspraxis des Landes Baden-Württemberg entsprechende Bezeichnung mit "Karl-Marx-Stadt jetzt Chemnitz" geeignet.
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Zur richtigen Bezeichnung des Geburtsorts im Personalausweis bei nachträglicher Umbenennung
Ich behaupte mal einfach so, dass beide Stadtnamen drinstehen. Kommt auch darauf an, wann der Geburtstag war - zu DDR-Zeiten oder nach der Wiedervereinigung Deutschlands. Vielleicht so: Geboren 20.3.1980 in Karl-Marx-Stadt oder umgekehrt.
Als die Stadt "Chemnitz" hiess, eben Chemnitz und als sie "K-M-Stadt" hiess, eben "K-M-Stadt".
Die einzige Unsicherheit für mich: Was geschieht bei Neuausstellung eines Ausweises, wenn im alten noch K-M-stadt steht? Ich vermute mal ganz stark, dann kommt Chemnitz rein.
Eben - und nach 25 Jahren hat doch nun jeder einen neuen Ausweis.
Anscheinend nicht. Laut Aquana käme da rein
"Karl-Marx-Stadt jetzt Chemnitz
Hab ich für mich erstaunlicherweise auch gelesen beim Eulchen. Wobei das aber auch nicht einheitlich im gesamten Bundesgebiet zu gelten scheint.
Karl - Marx - Stadt, wenn vor der Rueckbenennung geboren