Welche besonderen vorschriften einschränkungen gelten landwirtschaft nähe wohngebieten

Vorschriften/Einschränkungen insbesondere im Hinblick auf: - Gülle ausbringen; - Pflanzenschutzmittel, Pestizide, Herbizde oder Fungizide o.ä.; - Lärm, z.B. durch vögelvertreibende Kanonen, durch Erntemaschinen sonntags oder nachts u.ä. Welche Rechtsgüter werden hier als vorranging angesehen? Welche Vorschläge von Verbänden gibt es hierzu? Was ist aus den Vorschlägen geworden?

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Welche besonderen Vorschriften und Einschränkungen gelten für die Landwirtschaft in der Nähe von Wohngebieten?

„Im Düngerecht gibt es keine Auflagen wie weit die zu düngende Fläche von einem Wohngebiet entfernt sein muss, oder zu welcher Zeit die Gülle ausgebracht werden darf. Auch eine Zwischenlagerung auf dem Feld ist rechtens“, so Katrin Gottschall, von der Pressestelle des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.
Nicht immer können die Landwirte darauf warten, bis das Wetter für das Ausbringen der Gülle günstig ist. Das ist den Landwirten infolge von technologischen Abläufen nicht möglich. So kann zum Beispiel zurzeit die Gülle nicht auf die bestellten Felder gefahren werden, sondern werde auf Grünland aufgebracht. „Da hier keine Einarbeitung erfolgen kann, ist eine Geruchsbelästigungen nicht zu vermeiden“, so Katrin Gottschall.
SZ-Online: Hilfe, es stinkt nach Gülle
Hier Vorschriften zum Ausbringen von Gülle
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Ja, das ist doch schon mal sehr interessant,!
Und ich dachte, Landwirte müssen warten bis Gülle sich auch einarbeiten lässt. Auf gefrorenen Boden darf keine Gülle ausgebracht werden, dachte ich, und nach Regenfällen, wenn der Boden keine Feuchtigkeit mehr aufnimmt, auch nicht.
Gucke mal hier:
Interview: Ärger mit der Landwirtschaft - Wo liegen Grenzen der Zumutbarkeit
Früher waren wir von Wiesen umgeben.
Uns hat der Lärm von Traktoren und Heuwender nie gestört
Es dauerte ja auch nicht solange. Und dann dieser herrlicher Geruch von frischem Heu.
Jetzt ist alles bebaut :--(
Der Lärm von Rasenmähern, Kantenschneidern ist viel ätzender
Völlig richtig - hinzu kommt noch, dass jeder Gartenzwerg heutzutage ganze Nachmittage mit seinem dämlichen Laubgebläse rumnervt. Aber das ist ein anderes Thema.
Aber ich weiß nicht, ob du es schon schon mal erlebt hast, wenn 50m vor deinem Haus vier Mähdrescher versetzt hintereinander das Feld abernten. Und das um 22 Uhr. Das hört sich anders an als ein Heuwender.
Aber dein link ist schon hilfreich. Vor allem mein "Anspruch auf Ausübung eines fehlerfreien Ermessens" hat es mir angetan.