Welche art kartell ist deutschland nicht verboten

Gilt die gleiche Regelung auch für die EU? Wo findet man im Internet eine zuverlässige Antwort, bitte?

4 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1742 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Welche Art von 'Kartell' ist in Deutschland nicht verboten?

Einige Wirtschaftsbereiche wie z.B. Landwirtschaft, Urheberrechtsverwertung oder Sportrechtsvermarktung sind vom Kartellverbot befreit.
Normen-, Typen-, Konditionen- und Spezialisierungskartelle dürfen beim Bundeskartellamt angemeldet werden und sind zulässig, wenn ihrer Bildung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung durch die Kartellbehörden widersprochen wird. Auch Mittelstandskartelle sind von dieser Regelung betroffen. Um mittelständischen Unternehmen das Erreichen einer wettbewerbsfähigen Größe zu ermöglichen und sie im Konkurrenzkampf mit größeren Wettbewerbern zu stärken, wird einer Kartellanmeldung im Mittelstand meist nicht widersprochen.
Um Anpassungsprozesse zu unterstützen, welche durch konjunkturelle oder strukturelle Veränderungen erforderlich werden, können Strukturkrisen- oder Rationalisierungskartelle unter strengen Bedingungen für einen gewissen Zeitraum durch die Kartellbehörden genehmigt werden. Somit wird der Fortbestand der Unternehmen und gleichwohl ein langfristiges Weiterbestehen des Wettbewerbs ermöglicht.
Dienen wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen überwiegend dem Gemeinwohl oder der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, so kann der Bundeswirtschaftsminister außerdem zeitlich begrenzte Kartelle gestatten.
Kartellrecht in Europa
Auch auf europäischer Ebene sind Kartelle grundsätzlich verboten. Artikel 81 des EG-Vertrages verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern und in Artikel 82 wird marktbeherrschenden Unternehmen der Missbrauch dieser Stellung untersagt. Mit Wirkung zum 1. Mai 2004 wurde das europäische Kartellrecht grundlegend reformiert. Es darf seitdem auch dezentral durch die entsprechenden Behörden der einzelnen Mitgliedsstaaten angewendet werden. Hierbei ist zu beachten, dass das europäische Kartellrecht gegenüber dem deutschen Anwendungsvorrang besitzt.
http://studip.wiwi.tu-dresden.de/Wiki-fi/index.php/Kartell
z.B. Das Fahrschulkartel, denn zweidrittel aller Kartelle in Deutschland sind Rationalisierungskartelle, ich finde keine Daten, aber zu meiner avtiven Zeit gab es rund 300 legale Kartelle, wie Dir sicher bekannt ist geht EU-Recht vor Bundesrecht folglich kann es keine Kartelle geben die von der EU verboten sind.
Mittelstandskartelle können zugelassen werden.