Weiß jemand man auto ohne tüv nach großbritannien ausführen was ist beachten
Siehe :http://www.muenster.de/~cmuessig/abroad/uk.html#1011
Der folgende Abschnitt basiert auf den Beschreibungen Registering an imported vehicle und Vehicle Importing, erweitert bzw. vertieft diese an viele Stellen und bezieht sich auf den Import eines Fahrzeuges, wo sich das Lenkrad auf der linken Seite befindet. Zunächst ist zwischen dem Alter des Autos zu unterscheiden. Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, können direkt bei der Driver Vehicle Licensing Agency zugelassen werden. Andernfalls muss zunächst nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug bestimmten Standards entspricht und für den Linksverkehr geeignet ist. Konkret ist damit die Umrüstung der Scheinwerfer, so dass sie nach linksunten strahlen , der Umbau der Nebelschlussleuchte , die Umrüstung des Tachos zur Geschwindigkeitsanzeige in Meilen und das Anbringen von Seitenblinkern gemeint. Der Nachweis darüber ist durch ein Zertifikat zu erbringen, das von der Vehicle Certification Agency im Rahmen des Mutual Recognition Process ausgestellt wird. Das Zertifikat ist schriftlich und unter Beifügung verschiedener Dokumente zu beantragen. Einerseits ist die Fahrzeugspezifikation, genauergesagt die Übereinstimmung gemäß UK Type Approval, nachzuweisen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Variante besteht im European Certificate of Conformity , welches beim Fahrzeugkauf als Begleitpapier mitgeliefert wird. Im Bedarfsfall kann es vom Hersteller in dem Land, wo das Auto gekauft wurde, angefordert werden. Die zweite Variante stellen die deutschen Zulassungspapiere in Kombination mit einem Commission Notice Letter, der einen Datenabgleich mit der approved specification ermöglicht und vom Hersteller oder einem authorisierten englischen Vertreters ausgestellt wird, dar. In jedem Fall ist eine handschriftliche Erklärung über die erfolgten Umbauten an Scheinwerfer, Tacho, Nebelschlussleuchte und Blinker abzugeben. Auch ist zu bestätigen, dass die Rücksitze mit Gurten ausgestattet sind. In der Erklärung ist explizit anzugeben, welche Vorrichtungen standardmäßig vorhanden waren oder zum Betrieb des Fahrzeuges in England nachgerüstet wurden. Im letztgenannten Fall sind die Quittungen der Autowerkstatt beizufügen. Alle Dokumente müssen im Original eingereicht werden. Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt nach Bearbeitung zusammen mit dem VCA Certificate. Die eigentliche Zulassung erfolgt über ein DVLA Local Office. Hierzu ist eine Reihe von Nachweisen, welche im Original einzureichen sind, zu erbringen. Für Neuwagen ist der Antrag V55/4 und für Gebrauchtwagen der Vordruck V55/5 auszufüllen und eine Zulassungsgebühr in Höhe von £38 zu entrichten. Adresse und Identität können durch verschiedene Dokumente glaubhaft gemacht werden, z. B. Reisepass oder Ausweis bzw. Rechnungen oder Kontoauszüge. Weiterhin ist Kfz-Steuer zu entrichten. Die Kfz-Versicherung ist durch ein Zertifikat einer englischen Versicherung nachzuweisen und sollte zunächst auf die Fahrgestell-Nr. abgeschlossen werden. Die Daten des Kennzeichens sind dann nach Erhalt nachzumelden. Weiterhin sind die deutschen Zulassungspapiere , ein Nachweis über den Fahrzeugkauf und, wenn das Kfz nicht älter 10 Jahre ist, das VCA Certificate als Nachweise des Type Approval vorzulegen. Auch die erforderlichen HM Revenue and Customs-Formulare sind einzureichen. Wenn das Kfz weniger als 6 Monate alt ist oder weniger als 6000 km gefahren ist, ist das Formular VAT415 auszufüllen. Andernfalls ist der Vordruck VAT414 zu komplettieren. Wenn das Kfz älter als 3 Jahre ist, muss außerdem ein gültiges MOT Certificate vorgelegt werden. Da die Erstellung des Vehicle Registration Certificate
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