Weiterhelfen möchte stafford pinschermix aus tierheim holen benötige führungszeugnis
dieses habe ich vor 2 Wochen beantragt. Nun bekomme ich einen Anruf vom Ordnungsamt und die sagen mir ich kann diesen Hund nicht aus dem Tierheim holen weil ich einen eintrag im Führungszeugnis habe und das wegen Schwarzfahren mit der Straßenbahn!Nur ich denke das daß eine nichts mit dem anderen zutun hat oder?
4 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Wer kann mir weiterhelfen? Möchte mir einen Stafford-Pinschermix aus dem Tierheim holen und benötige dazu ein Führungszeugnis
Sicherlich hat das eine mit den anderen nichts zu tun aber für ein Eintrag ins Führungszeugnis braucht es schon etwas mehr als einmal schwarzfahren.Und wenn ein Führungszeugnis benötig wird, darf da auch kein Eintrag drinn sein. So ist es nun einmal. Du kannst natürlich versuchen mit den Tierheim zu sprechen. Da ich hier auch keine Rechtsauskunft geben kann, könntest du es natürlich mit ein Anwalt probieren, Aber ich wage es zu bezweifeln das sich der aufwand lohnt.
Sarotti6
Ich glaube schon, dass das was miteinander zu tun haben kann. Für das Ordnungsamt ist jemand, der schwarzfährt, möglicherweise nicht verantwortungsbewusst und somit auch nicht geeignet, einen solchen Hund zu führen.
Dies ist mein Meinung, keine Rechtsauskunft.
Ich würde mit denen gar nicht streiten, hol dir doch einfach einen anderen Hund, es gibt doch so viele im Tierheim.
ich denke das daß eine nichts mit dem anderen zutun hat oder?"
.hat es sehr wohl lieber Gast,
weil Du - das gehört eben auch zur Wahrheit - nicht nur eben einmal "schwarzgefahren" bist, sondern wiederholt. D. h. Du hast permanent gegen verbindliche Regeln verstoßen, anders ist Dein Eintrag im Bundeszentralregister nicht zu erklären: Da werden nämlich nur Straftäter eingetragen.
Eine Schwarzfahrt ist zunächst eine nicht einzutragende Ordnungswidrigkeit. Erst wenn diese OWi wiederholt begangen wird, wird ein Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet. Du bist offensichtlich deswegen verurteilt worden und zwar erheblich, da Straftaten unter 90 Tagessätzen bzw. entsprechender Haftstrafe gar nich im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen.
Du bist daher im rechtlichen Sinne vorbestraft. Somit wird - nicht ohne Grund - vermutet, daß die persönliche Zuverlässigkeit für das Halten eines Staffords fehlt.
Gegen diese Entscheidung kannst Du vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Eine begrüßenswerte Entscheidung Deines Ordnungsamtes, wenn ich das privat anmerken darf.
Ich unterstütze diese Meinung im vollen umfang, es bestehen Zweifel an der Integrität des Fragenden!
: Valiantwing